Hier wird's jeweils nur erläutert :
https://www.strafverteidigervereinigungen.org...
... Kurzverfahren
Der Angeklagte erklärt, schuldig zu sein, oder die Jury hat je-manden für schuldig erklärt -- der Richter muss dann Strafe oder an-dere Massnahmen verhängen. Der Ankläger trägt vor, worum es geht. (In Ausnahmefällen darf der Richter erklären, nicht einverstanden zu sein mit dem, woüber die Anwälte sich geeinigt haben oder der An-geklagte bekennt seine Schuld, aber widerspricht den Tatumständen. In einem derartigen Fall muss der Richter entscheiden, was als bewie-sen gilt – ein sog. Newton hearing). Der Ankläger ruft keine Zeugen. Vorstrafen muss er dem Gericht anzeigen. Er beantragt auch kein konkretes Strafmaß. Zwar gibt es bei bestimmten Straftatbeständen Richtlinien für die Sanktion, dies sind aber nur Richtlinien (»guideli-nes not tramlines«); in anderen Fällen existieren Prädezedenzfälle, die beachtet werden müssen; für andere Straftatbestände gibt es wieder-um nichts dergleiches. Es gibt, mit sehr wenigen Ausnahmen, keine Mindeststrafen vorgeschrieben. ...
https://books.google.de/books?id=9jBqDwAAQBAJ...
https://books.google.de/books?id=_hg0DwAAQBAJ...
https://books.google.de/books?id=VIToQDawpQwC...