Zusatz-Info für rwdl1:
Es gibt neben der "Auflastung" (Eintragung eines höheren Gesamtgewichts in die Fahzeugpapiere, s.o.) auch die so genannte "Ablastung" (Eintragung eines niedrigeren Gesamtgewichts).
Und warum sollte jemand so etwas tun? Nun, seit der Renovierung des Führerscheinsystems (vor vielen Jahren schon) darf man mit dem Standardführerschein ein Fahrzeug bis 3,5 Tonnen bewegen. Vorher waren es 7,5 Tonnen - und dieses Recht ist den Inhabern alter Führerscheine erhalten geblieben.
Da für diese 7,5 Tonnen praktisch keine Lastwagen mehr gebaut werden, aber immer noch Leute mit dem passenden Führerschein herumlaufen, ist der typische 7,49-Tonner ein Zwölftonner (oder so), der auf 7,49 Tonnen "abgelastet" ist - seine Zulassungspapiere weisen diese 7,49 Tonnen als maximales Gesamtgewicht aus (und die Firma kann ihren alten Fahrer mit dem Standardführerschein weiter fahren lassen).