Ich frage mich manchmal ernsthaft, was für Leute solche Fragebögen machen und dann auch noch erwarten, dass man das in ihrem Sinne korrekt ausfüllt.
Was immer der Kontext aus den vorhergehenden Fragen nahelegen mag, so wie die Frage dasteht bedeutet sie nicht mehr und nicht weniger als: " Besteht zwischen ihrem Ehe/Lebenspartner und irgendeinem Kind irgendeine Art von Verwandtschaft"? Wenn also mein Partner einen Vetter in Dingsda hat, und der hat ein Kind, dann wäre die logisch korrekte Antwort ja. Eigentlich wäre die Antwort so gut wie immer ja, denn es gibt wohl kaum jemanden auf der Welt, der nicht "mit mindestens einem Kind verwandt" ist. Das aber will die Krankenkasse mit Sicherheit nicht wissen. Alles andere ist Interpretation und Spekulation. Wenn nur Kinder aus dem Haushalt des Antragstellers gemeint sind, dann sollen sie doch das bitte hinschreiben. Und wenn sie Elternschaft oder direkte Abstammungslinie meinen, dann sollen sie doch bitte nicht einfach von Verwandtschaft reden, denn die ist viel weiter gefasst.
Der von Raudona verlinkte Fragebogen ist zumindest insofern eindeutig, als er sich erkennbar auf bereits vorher definierte Kinder des Antragstellers bezieht. Was mit "verwandt" gemeint ist, kann man aber auch da nur vermuten. Für den Antragsteller stehen als "Verwandschaftsverhältnisse" leibliches Kind, Stiefkind, Enkel und Pflegekind zur Auswahl. Gelten die jetzt auch für den Partner? Oder zählen da nur biologische Verhältnisse? Was, wenn eins der Kinder ein Neffe oder eine Nichte des Partners ist?
Ich hasse solche Fragebögen!