Danke Euch allen!
#2: rester impuni: Ich denke, da muss man sehr genau hinsehen.
Impuni : définition du Trésor de la Langue Française informatisé
IMPUNI, -IE, adj.
A. −Qui n'a pas reçu de punition, de châtiment. Rester impuni, laisser qqn, qqc. impuni; crime, délit, vice impuni; criminel impuni.
Wenn ich mir einige Suchergebnisse ansehe, verstehe ich das eher wie "ungeschoren/ungestraft davonkommen" (Person), "ungesühnt bleiben" (Tat). Ich mag mich täuschen.
Eventuell wären auch die bestehenden Einträge zu überdenken.
#3: Ich verstehe das so wie Du, entscheidend scheint mir die Verurteilung, nicht die Tat. Die Tat könnte ja auch schon vor der Bewährungsstrafe verübt worden sein, es kommt aber erst in der Bewährungszeit zum Urteil.
So, jetzt hier mein Versuch:
Le tribunal a fixé la période de mise à l’épreuve à trois ans et a ordonné au condamné de se comporter de façon à ne pas encourir de nouvelle condamnation à son encontre.
Kann ich das wohl so lassen? Bessere Vorschläge?