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Aus einer Erklärung zu einem Kaufvertrag (Immobilien): Il (le prix) ne comprend pas les éléments venant en majoration du prix et en particulier les frais d'acquisition à titre onéreux que le forfait est réputé représenter.
Dieser Satz gibt mir zu denken. Ich habe es versucht: Nicht enthalten im Preis sind die preiserhöhenden Elemente, insbesondere die Erwerbskosten, die zum Pauschalbetrag gehören.
Hat jemand einen besseren Vorschlag? Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar!
Ich denke, es geht hier um die Berechnung des (zu versteuernden) Wertzuwachs einer Immobilie. Leider fehlt der Kontext.
Der Anschaffungswert (als Ausgangspunkt des Wertzuwachs), kann in Frankreich pauschal um 7,5% (forfait) erhöht werden, um die Anschaffungskosten zu reflektieren. Der Kaufvertrag besagt nun, dass dieser Teil im Kaufpreis nicht enthalten ist, damit der (pauschale oder einzeln belegte) Zuschlag angewandt werden kann. Also: „der Kaufpreis enthält insbesondere keine Anschaffungskosten im Sinne der pauschalen Ermittlung [bzgl. des Wertzuwachses]“ o.ä.
Vielen Dank, robojingler! 🙂