#3 und #4 - Danke für die Ergänzungen/Vereinfachungen. :)
Ihr zwei seid nett - netter als die meisten Anweisungen dieser Art in Wirklichkeit sind....
Es geht wahrscheinlich nicht nur um den Schutz der Mitarbeiter... Statische Entladungen, die Schaden an Maschine und evtl. auch Produkt verursachen, können auch so auftreten, dass Mensch noch nichtmal merkt, dass er sich gerade entladen hat, also keinen "electric shock" im medizinischen oder gar ärztlich behandlungspflichtigen Sinne erlitten hat... "electric shock" klingt aber natürlich dramatischer und steigert vielleicht die Motivation der Beschäftigten sich an die Regeln zu halten.
Im Mitarbeiter-Schutz-Sinne ist (hier in Deutschland) tatsächlich erstmal der Arbeitgeber verantwortlich - dazu gehört neben entsprechenden Unterweisungen auch das Bereitstellen der PSA. Durch Anordnung der Schutzmaßnahme (PSA muss getragen werden) kann der Betrieb mindestens einen Teil der Verantwortung an den Beschäftigten abwälzen. Erleidet der Beschäftigte durch Nichtbefolgen einer Schutzmaßnahmen-Anweisung einen Arbeitsunfall, ist der Arbeitgeber berufsgenossenschaftlich-versicherungstechnisch abgesichert und der Beschäftigte hat - primitiv ausgedrückt: die A...-Karte.
Es macht sich aber natürlich gut, dieses Thema als "Ich-bin-ein-guter-Chef-und-kümmere-mich-um-dich-Argument" zu transportieren, um die Beschäftigten zu motivieren, die PSA zu tragen... da könnte Wertschätzung dahinter stehen... *zwinker
Auf jeden Fall sollte man bei der finalen Formulierung mit Fingerspitzengefühl ran, so dass der Anweisungscharakter klar ist, sich die Menschen aber nicht gegängelt fühlen. In solchen Angelegenheiten spielt die Betriebskultur massiv mit rein, bezüglich der "notwendigen Härte" der Formulierung. In manchen Betrieben sprechen sogar Juristen noch ein Wörtchen mit, wie sowas ausgedrückt wird.
Ich hoffe anothertranslator hat da einen Einblick, der ihr/ihm in diesem Punkt weiterhilft.