Steht in dem Text Wohnungsrecht?
Beim Wohnrecht wird ein Mitbenutzungsrecht vereinbart, nachdem der Berechtigte einen Teil des Hauses oder der Wohnung bewohnen darf, ohne selbst Eigentümer zu sein. Das Wohnungsrecht hingegen schließt die Nutzung des Eigentümers aus und die Wohnung, bzw. das Haus, wird ausschließlich von dem Berechtigten genutzt.
Oder Wohnrecht?
Das Wohnrecht, wie auch das Nießbrauchrecht, sind Nutzungsrechte an einer Immobilie. Der Unterschied besteht vorwiegend darin, dass das Wohnrecht nur das Recht beinhaltet, eine Immobilie persönlich zu bewohnen. Während das Nießbrauchrecht darüber hinaus das Recht gewährt, auch die Nutzungen (Früchte) aus dem Objekt zu ziehen.