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Im Rahmen einer Verschmelzung, d.h. die Verbindlichkeiten einer Partei erlöschen vertragsgemäß “eine logische Sekunde” nach der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister.
"one scintilla temporis after"... habe ich per Google gefunden, dies scheint jedoch eher einer "juristischen Sekunde" als einer "logischen Sekunde" zu entsprechen.
"almost immediately after" scheint mir inhaltlich zu passen, wobei es auch eher vage klingt.
Hat jemand bitte einen Vorschlag?
Soweit ich sehe, liegst du mit scintilla temporis aber genau richtig. Mal sehen, was die Juristen hier meinen.
Nach meinem völlig unmaßgeblichen Dafürhalten entspricht eine "logische Sekunde" ziemlich genau 1/60 einer "juristischen Minute" 😉
Die Sekunde ist doch die Grundeinheit und wird mit dem juristischen Cäsiumisotop §137 defniert.
Wir Juristen machen alles anders!
Logical second ist m.E. für Juristen gut verständlich.
Aquisitions of control should be regarded as a unit. Even if one wanted to see these events as two transactions separated in time by a ‘logical second’, they are dependent on each other in such a way that they should be regarded as a single merger...
eudn_20030756_adopted_en.pdf (legislation.gov.uk)
P.S. Zu #3
Juristen? Cäsiumisotop? Igitt!
Nachtrag zu #3: Ich meine festzustellen, dass Euer Hochwürden die Einnahme des täglichen Clowns mit der Frühmahlzeit heute verabsäumt zu haben scheinen.
Nein, er scheint sich nur nicht mit den Subtilitätstropfen zu vertragen.