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  • Betreff

    KomplementärIn

    [Handel]
    Kontext/ Beispiele
    Komplementärin: xyz Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Musterstadt
    Kommentar
    Im Deutschen findet man häufig Firmen, die als KomplementärIn genannt werden.

    Die Definition spricht aber i.a. von Personen

    Übersetzung: General partner

    Kann man wirklich auf diese Übersetzung bauen?
    VerfasserAB14 Feb. 03, 12:17
    Vorschlaglimited partner
    Quellen
    Dietl/Lorenz
    Kommentar
    In Dietl/Lorenz wird ein Komplementaer unter dem Eintrag Kommanditgesellschaft erwaehnt. Definition: A partner in a limited partnership whose liability in respect of the partnership's creditors is limited to the specific amount of his contribution.
    M.E. drueckt "limited partner" dies am besten aus.
    #1Verfasserjet14 Feb. 03, 14:16
    Vorschlaggeneral partner
    Kommentar
    Die von Dir genannte Kombination taucht in Deutschland meistens als GmbH&Co. KG auf. Dabei steht KG für Kommanditgesellschaft, die zwischen Vollhaftern (Komplementären) und beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten) unterscheidet. Bei der GmbH&Co. KG ist der Komplementär der KG eine GmbH. Das tut aber, wie Du siehst, der Verwendung der Terminologie, die eigentlich für eine KG bestimmt ist, die aus natürlichen Personen besteht, keinen Abbruch.
    Ich muss aber jet widersprechen: der Komplementär ist der Vollhafter, also gerade *nicht* der "limited" partner.
    #2VerfasserPh.D.14 Feb. 03, 14:27
    Vorschlag...
    Kommentar
    ...
    #3Verfasser.14 Feb. 03, 14:31
    Vorschlaggeneral partner
    Quellen
    Dietl/Lorenz
    Kommentar
    Die Definition im Beitrag von jet findet sich in meinem Exemplar des Dietl/Lorenz (Aufl. 1992) unter "Kommanditist" ("limited partner").

    Unter Komplementär ist "general partner" angegeben. ("A partner of a KG or KGaA with full personal liability for the liabilities of the partnership").
    #4VerfasserMatthias14 Feb. 03, 14:44
    Kommentar
    Auch auf die Gefahr hin, mich als dumm zu outen: wie kommt es eigentlich zu dieser Namenskonvention Kommanditist/Komplementär?
    Für mich hört sich Kommanditist nach Kommando = general partner an, und Komplementär eher nach einem untergeordneten Teilhaber. Aber dabei ist es ja genau andersherum...
    Hat einer von unseren Wirtschaftsweisen eine Erklärung?
    #5VerfasserS.B.14 Feb. 03, 15:03
    Kommentar
    In Dietl/Lorenz ist eine Kommanditgesellschaft (KG) als LIMITED partnership definiert, die aus einem oder mehreren KOMPLEMENTAEREN besteht. Limited bezieht sich hierbei auf ihre Haftbarkeit, d.h. die Komplementaere sind nur bis zu ihrer Einlage haftbar, also "to a limited extent", selbst wenn sie volle/general Partner sind. Unsere RA-Firma (U.S.) benutzt als Uebersetzung "limited partner", und dies ist bislang auch noch nie angegriffen worden.
    #6Verfasserjet14 Feb. 03, 17:22
    Kommentar
    Unter "Kommanditgesellschaft" findet sich in der Tat die Eintragung "limited partnership".

    Aber wenn du der Dietl/Lorenz schon zitiert wird, dann doch bitte vollständig. Da heißt es: "Sie besteht aus einem od. mehreren Komplementären und mindestens einem Kommanditisten". Und wie letzterer haftet (mit dem Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage) und wie der Komplementär (persönlich unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft), wurde vorstehend bereits dargelegt.
    #7VerfasserMatthias14 Feb. 03, 17:39
    Kommentar
    Ich kann Matthias' Anmerkungen nur stärkstens unterstützen: eine KG besteht immer aus Komplementären UND Kommanditisten (general UND limited Partners). Alles andere ist vielleicht für manche Zwecke ausreichend aber nicht richtig.
    #8VerfasserPh.D.14 Feb. 03, 19:37
     
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