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  • Betreff

    tangible format

    Kontext/ Beispiele
    Any promotional presentation that is in written, slide-show or other tangible format must receive prior approval.
    Kommentar
    Die Übersetzungen bei LEO scheinen mir alle nicht recht zu passen, hat jemand einen schönen Vorschlag? Kann etwas eine "dingliche Form" haben?
    VerfasserAnnika03 Sep. 06, 20:40
    Kommentar
    Ich glaube schon, daß "dinglich" paßt, denn es soll hier wohl ein Gegensatz zu "virtuellen" Präsentationen per irgendeiner Software hergestellt werden.
    #1VerfasserWerner03 Sep. 06, 20:51
    Kommentar
    What about "handfesten Format"? Wouldn't that fit ?
    #2VerfasserCarly03 Sep. 06, 21:41
    Kommentar
    Ich würds vielleicht ganz anders machen und sagen, dass alle (nicht virtuellen) Veranschaulichungsmaterialien, wie etwa Schreibtafeln, Folien, oder Dia-Shows vorher angemeldet werden müssen - weiß ja nicht wie genau das sein muss.

    #3VerfasserGruß, Laia03 Sep. 06, 21:43
    Kommentar
    Vielen Dank für die Hilfe!
    @Laia: Der Vorschlag gefällt mir zwar, aber es ist ein Vertrag, daher möchte ich es so exakt wie möglich formulieren.
    #4VerfasserAnnika04 Sep. 06, 07:40
    Vorschlagkonkret [Handel]
    Kontext/ Beispiele
    Aus meiner Erfahrung mit dem amerikanischen Englisch würde ich das "other tangible format" übersetzten mit "anderer Form". Gemeint ist z.B. ein gedruckter Flyer, der auch einen prior approval braucht.

    Ich persönlich würde das wie folgt übersetzten:
    Jegliche Präsentation zu Werbezwecken, ob schriftlich, als Slide-Show oder in einer anderen Form, muss zuvor genehmigt werden.
    #5VerfasserPeter Nevermann04 Sep. 06, 08:07
    Kommentar
    @Peter Nevermann: No, nay, never! Hier sind nur Genehmigungen für faßbare Formate gefragt, nicht die per Software.
    #6VerfasserWerner04 Sep. 06, 08:20
    Quellen
    Confidential Information disclosed in writing or other tangible form/format on the one hand, and diclosed orally on the other hand shall be ...
    Kommentar
    Das Beispiel stammt aus einem Vertragstext zur Behandlung von vertraulichen Informationen: Nach meinem Verständnis muss "tangible form /format" für jedwede andere festgehaltene und nachvollziehbare Art der Übermittlung/Dokumentation/Veröffentlichung etc. stehen, im Gegensatz von zum Beispiel zur mündlichen Mitteilung, also das "gesoprochene Wort", welches erst wieder durch ein Gesprächsprotokoll in ein "tangible format" überführt würde.
    #7VerfasserRoland02 Okt. 09, 09:08
     
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