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  • Betreff

    porte-fort

    [Wirtsch.]
    Quellen
    La promesse de porte-fort est un engagement personnel autonome d'une personne qui promet à son contractant d'obtenir l'engagement d'un tiers à son égard.
    VerfasserJN29 Jan. 07, 16:50
    VorschlagAbnahmegarantie durch Dritte
    Quellen
    J'ai souvent entendu parler de convention de porte-fort dans le domaine immobilier mais ne sais pas comment ça se dit en allemand. Je propose "Abnahmegarantie durch Dritte".
    #1VerfasserErlangeois30 Jan. 07, 01:33
    VorschlagVertrag zu Lasten eines Dritten
    Quellen
    Kommentar
    Randtitel des Art. 111 Schweizerisches Obligationenrecht/Code des obligations
    #2VerfasserMartin31 Jan. 07, 23:52
    VorschlagGarantievertrag, der
    Quellen
    Ingeborg Schwenzer, Schweizerisches Obligationenrecht, 3. Auflage Bern 2003, 86.28.
    Kommentar
    Der "Vertrag zulasten Dritter" heisst zwar auf deutsch im Gesetz so, doch ist diese Bezeichnung irreführend. Man kann keinen Vertrag schliessen, der Dritte belastet. Was eigentlich gemeint ist (und das steht so auch im angegebenen Artikel 111 CH-Obligationenrecht), ist ein /Garantieversprechen/: Der Versprechende verspricht, gegenüber dem Versprechensempfänger für die Leistung des Dritten zu haften. D.h. er muss Schadenersatz zahlen, wenn der Dritte nicht leistet. Ob der Dritte hingegen zu etwas verpflichtet ist, bleibt von diesem Garantievertrag völlig unberührt. Wär ja noch schöner...

    "Vertrag zulasten Dritter" ist somit nicht falsch, wenn man sich direkt auf Artikel 111 OR bezieht. Sonst muss es "Garantievertrag" heissen.
    #3Verfasserdon Cristóbal (52399) 03 Jan. 09, 21:26
     
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