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    "attestation d'assurance villégiature"

    Betreff

    "attestation d'assurance villégiature"

    Quellen
    Im Zusammenhang mit der Anmietung eines Ferienhauses legt uns der Vermieter folgende Pflicht auf:
    "Fournir une attestation d'assurance villégiature (attestation habitation principale avec Responsabilité Civile.)"

    Kommentar
    Heißt das:
    a) wir müssen nachweisen, daß unsere Hausratversicherung auch für den an den Urlaubsort mitgebrachten Hausrat gilt? oder
    b) wir müssen unseren Hauptwohnsitz nachweisen?

    Vielen Dank im voraus!
    Tomten
    VerfasserTomten (326987) 05 Mai 07, 16:45
    Kommentar
    Hat keiner eine Idee?

    Vielen Dank im voraus,
    Tomten
    #1VerfasserTomten (326987) 06 Mai 07, 11:34
    Kommentar
    Ich verstehe das so, dass ihr eine Haftpflichtversicherung für euren ersten Wohnsitz haben müsst, die eine Versicherung für die "Sommerfrische" (Ferienwohnung) einschließt.

    Wobei in D Haftpflicht-, Gebäude- und Hausratversicherungen verschiedene Paar Schuhe sind.

    Oder dass ihr euren ersten Wohnsitz und eine Haftpflichtversicherung nachweisen müsst, die die Ferienwohnung einschließt - ihm ist halt wichtig, dass er Schadenersatz bekommt, falls sein Schmuckstück derart verwüstet wird, dass ihr es als Privatpersonen nicht mehr ersetzen könnt.
    #2Verfassercsm06 Mai 07, 11:44
    Kommentar
    Hi Tomten
    Ich gehe davon aus, dass Du in "D" lebst und wohnst und dass du in "F" Ferien machen möchtest.

    Der Vermieter deiner Ferienwohnung/ -haus möchte, wie schon CSM sagt, abgesichert sein, dass er sein Geld / Ersatz bekommt, wenn ihr im Ferienrausch seine Wohnung zerlegt.

    Du musst Dich bei deiner deutschen PRIVATHAFTPFLICHTversicherung und deiner Hausratversicherung erkundigen, ob diese im AUSLAND Haftung übernehmen.

    In der Regel tut das nur die Privathaftpflicht.

    Wenn ja, dann benötigst Du von diesen BEIDEN eine Bestätigung (ich empfehle auf französisch), dass die beiden Versicherungen eine Deckung für den genannten Fall übernehmen.

    Bei der Hausratversicherung sieht es etwas anders aus.

    Normalerweise schliesst der VERMIETER für seine Ferienwohnung eine Hausratversicherung ab und als Mieter bezahlt man über den Mietpreis einen Anteil an der Prämie.

    Möchte das der Ferien-Vermieter nicht, dann besteht oft vor Ort (in deinem zukünftigen Ferienort) die Möglichkeit, eine solche Versicherungsdeckung zu erwerben. Frage mal deinen Ferien-Vermieter. Aber Achtung, es kann sein, dass Du eine ganze Jahresprämie bezahlen musst (deswegen wählt man eben die Möglichkeit, dass der Vermieter eine Hausratversicherung abschliesst und der Mieter bezahlt anteilig über den Mietpreis)
    #3Verfassergroschi (186757) 06 Mai 07, 15:22
    Kommentar
    @csm, @groschi

    Vielen Dank!
    #4VerfasserTomten (326987) 06 Mai 07, 21:26
     
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