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  • Betreff

    Weisungspflicht

    [Recht]
    Quellen
    -Beauftragter für Immissionsschutz
    -Beauftragter für Gewässerschutz
    -Beauftragter für Abfallwirtschaft
    -Beauftragter für Gefahrstofftransport
    -Fachkraft für Arbeitssicherheit

    Alle beauftragten Personen unterliegen keiner Weisungspflicht und berichten jährlich an die Ge-schäftsleitung über den Stand der aktuellen Anforderungen und dem Stand der Technik.
    Kommentar
    What is a Weisungspflich? And what is it in English? Thanks!
    VerfasserLaraUS (239207) 02 Jun. 07, 12:34
    Kommentar
    Could this be an obligation to (give) report?
    #1VerfasserRES-can02 Jun. 07, 12:44
    Vorschlagduty of notification
    Quellen
    yes, i think so, RES.
    looks like "pflicht, darauf HINzuweisen/ mitzuteilen" etc...

    duty of notification, I'd say.
    #2Verfassernixnutze (314952) 02 Jun. 07, 12:46
    Vorschlagobligation to give report
    Quellen
    These officers are not subject to any obligation to give report, and provide annual updates to management on recent/current requirements and the state of technology.
    Kommentar
    Thanks! I think this works...apparently, they're not bound to report their employer??
    #3VerfasserLaraUS (239207) 02 Jun. 07, 17:24
    Kommentar
    Vorsicht, ich halte diese Interpretation/Übersetzung definitiv für falsch. Meiner Meinung geht es hier darum, dass diese Personen nicht weisungsgebunden sind. Möglicherweise auch, dass sie nicht verpflichtet sind, Weisungen zu erteilen. Keinesfalls hat das aber mit Hinweisen/notifications/reports zu tun! Aber hier sollte sicherlich am besten ein Jurist etwas Fundiertes dazu sagen.
    #4VerfasserMerl02 Jun. 07, 17:36
    Kommentar
    ich gebe Dir recht
    ich denke auch eher, dass sie an keine Weisungen gebunden ist

    #5Verfassersorcière (236526) 02 Jun. 07, 17:39
    Vorschlagja, da dort steht..
    Quellen
    KEINER Weisungspflicht... müsste es wohl heissen no obligation to give report oder no duty of notification..
    Wie Laura schon sagte:
    "These officers are not subject to any obligation to give report..."
    #6Verfassernixnutze (314952) 02 Jun. 07, 17:44
    Kommentar
    nixnutze, wie kommst darauf, Weisung könne gleichbedeutend mit Hinweis bzw. notification/report sein? Das ist nicht nur sprachlich verdreht, sondern gibt auch inhaltlich keinen Sinn: "These officers are not subject to any obligation to give report und berichten jährlich an die Geschäftsleitung..." - so geht der Satz nämlich weiter.
    #7VerfasserMerl02 Jun. 07, 18:00
    Kommentar
    @Merl: LaraUS kann von Glück sagen, dass Du aufgepasst hast. Ich habe noch nicht recherchiert, aber nixnutzes Deutung ist völliger Zimt!
    #8Verfasser AndreasS (251947) 02 Jun. 07, 18:10
    Vorschlagachsoo, jetzt versteh ich, was du meinst..
    Quellen
    RES ist Schuld :-) Er/Sie bracht mich auf diese Spur.. Wie du siehst, Andreas, war RES Deutung auch Zimt, und du bist Vanille hahahaha..
    Dass man dann gleich Zimt ist, versteh ich nicht! Sonst geht's aber gut, ne?
    #9Verfassernixnutze (314952) 02 Jun. 07, 18:14
    Vorschlagalso nochmal:
    Quellen
    Ok merl, ich verstehe jetzt, was du meinst.. Ich dachte, es ginge in deinem Beitrag ums "keine", aber jetzt hab ich's wohl doch noch begriffen..
    Wie dem auch sei, Andreas, nochmal zu dir: hätte echt nicht sein gemusst.. echt nicht..
    #10Verfassernixnutze (314952) 02 Jun. 07, 18:17
    Kommentar
    ok, ich harre und warte auf Weisung ;-)
    #11VerfasserLaraUS (239207) 02 Jun. 07, 18:18
    Kommentar
    Runtergebrochen bedeutet das:
    Einer Weisungspflicht nicht zu unterliegen bedeutet, die Entscheidung, ob Maßnahmen getroffen werden müssem, liegt ausschließlich bei einem selbst und nicht bei anderen. Beispiel:
    In Bremer ist ein Polizist generell nicht verpflichtet, einen finalen Rettungsschuss auf Anordnung eines Weisungsberechtigten durchzuführen. Die Entscheidung, ob diese Maßnahme getroffen werden muss, liegt ausschließlich bei ihm selbst.

    Geht in die Richtung .. is not subject to directives
    #12VerfasserH.B.02 Jun. 07, 18:26
    Vorschlagcompletely independent
    Kommentar
    es geht hier nicht darum, dass sie nicht weisungsbefugt sind
    #13Verfasserübs02 Jun. 07, 18:27
    Kommentar
    Die Lage ist verworren!

    Ich habe Fundstellen für vier Bedeutungen für "Weisungspflicht" gefunden. Mir scheint nur die erste (A) richtig zu sein.

    A. Die Pflicht, berechtigten Weisungen nachzukommen.
    In dieser Bedeutung müsste formuliert werden: "der / einer Weisungspflicht unterliegen". Als Adjektiv wäre dann "weisungspflichtig" identisch mit "weisungsgebunden".

    Beispiel:
    Abgeordneter Dr. GRAF (F) erinnerte daran, dass die Reform wesentliche Wünsche der Universitäten erfülle: Die Universitäten bekommen nun Personalhoheit, Budgethoheit, Organisationshoheit und Ressourcenhoheit, sie werden aus der Kameralistik ausgegliedert und aus der Weisungspflicht entlassen.
    http://www.oe-journal.at/Aktuelles/0502/1_3ap...

    Gemeint ist, dass die Universitäten nicht mehr an (staatliche) Weisungen gebunden sind.

    B. Die Berechtigung, Weisungen zu erteilen.
    In dieser Bedeutung könnte formuliert werden: "die / eine Weisungspflicht besitzen". Diese Deutung ist vermutlich falsch. Es müsste heißen: "Weisungsberechtigung".

    Beispiel (aus Österreich):
    "Nach § 62 VersVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalles den Schaden möglichst abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungspflicht des Versicherers zu beachten. Unter Rettungspflicht fallen nur Aufwendungen, die der Abwehr jener Schäden dienen, die der Versicherer zu decken hätte. Aber immer : Personenschutz geht vor Sachschutz!!"
    http://www.wiener-versicherungsmakler.at/html...

    C. Die Pflicht, Weisungen zu erteilen.
    In dieser Bedeutung wird formuliert: "die / eine Weisungspflicht wahrnehmen". Diese Bedeutung ist haarsträubend!

    Beispiel (aus der Schweiz):
    "Im weiteren tat der Gemeindepräsident seine Verärgerung über die Aufsichtskommission kund, die ihre Aufsichts- und Weisungspflicht kaum wahrgenommen habe."
    http://www.augusta-raurica.ch/docs/gerichte/o...

    C. Als Synonym für "Weisungen".

    Beispiel:
    "Der Vorstand unterliegt der Weisungspflicht des Beirats."
    http://www.aktionsgruppe.de/satzung.html
    Gemeint ist höchstwahrscheinlich:
    "Der Vorstand ist gegenüber dem Beirat weisungsflichtig", d.h.
    "Der Vorstand unterliegt den Weisungen des Beirats."

    P.S. Eigenartigerweise wird formuliert: "A untersteht Bs Weisungspflicht", was meinem Sprachgefühl völlig widerspricht. Es müsste m.E. heißen: "A ist gegenüber B weisungspflichtig."

    Beispiel:
    "Als Angestellte würden sie der Weisungspflicht ihrer Vorgesetzten, die in der Regel Nichtinhaber eines Anwaltspatentes sind, unterstehen."

    ----------------
    Zusammenfassung:
    "Weisungsberechtigung". A ist gegenüber B weisungsberechtigt.
    Bedeutung: B muss machen, was A ihm sagt.

    "Weisungspflicht": B ist A gegenüber weisungspflichtig.
    Bedeutung: B muss machen, was A ihm sagt.
    ----------------

    LaraUS: Do you get it?
    Weisungspflicht: Obligation to follow directives / instructions / oders.
    #14Verfasser AndreasS (251947) 02 Jun. 07, 18:55
    Kommentar
    @nixnutze: Ich bitte meine Grobheit zu entschuldigen. "Zimt" ist tatsächlich eine eher milde Form der Abqualifizierung, viel milder als "Stuss", was mir zunächst eingefallen war. Dennoch würde ich nie so weit gehen, eine Person als "Zimt" zu bezeichnen, wohl aber eine Meinung. Ich nehme den Ausdruck aber gerne zurück und ersetze ihn durch "irrig". Das klingt doch ganz menschlich, oder?
    #15Verfasser AndreasS (251947) 02 Jun. 07, 19:02
    Kommentar
    übs
    Alle beauftragten Personen unterliegen keiner Weisungspflicht und berichten jährlich an die Geschäftsleitung über den Stand der aktuellen Anforderungen und dem Stand der Technik.
    Schau mal genauer hin...
    #16Verfasser--02 Jun. 07, 19:03
    Kommentar
    Aha! Thank you everyone and especially AndreasS for all that research. So basically - no one can tell these people what to do :-) They owe obeisance to no one...
    #17VerfasserLaraUS (239207) 02 Jun. 07, 19:04
    Kommentar
    er sorry, meant OBEDIENCE not obeisance.
    #18VerfasserLaraUS (239207) 02 Jun. 07, 19:06
    Kommentar
    @LaraUS:
    Ja, so ist es richtig. Es ist dieselbe Idee, wie sie in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 zum Ausdruck kommt:
    "Sie (die Abgeordneten) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

    Das Wort "weisungspflichtig" sollte aus der deutschen Sprache verschwinden. Kaum jemand benutzt es richtig. "An Weisungen (nicht) gebunden" reicht.

    Hier Dein Satz, so gut ich ihn übersetzen konnte:
    "All officers owe obedience to no one and report annually to the board of directors (?) about the current state of requirements and (about) the (current) technological state of the art."
    #19Verfasser AndreasS (251947) 02 Jun. 07, 19:22
    Quellen
    Alle beauftragten Personen unterliegen keiner Weisungspflicht und berichten jährlich an die Ge-schäftsleitung über den Stand der aktuellen Anforderungen und dem Stand der Technik.
    Kommentar
    All officers work autonomously and are only required to submit annualy a report to management/the board of directos regarding current requirements and recent/pertinent/current technical developments/the technical state of affairs.

    at least this is what i understand...
    #20Verfassernoli02 Jun. 07, 19:34
    Kommentar
    anually
    #21Verfassernoli02 Jun. 07, 19:35
    Quellen
    Alle beauftragten Personen unterliegen keiner Weisungspflicht und berichten jährlich an die Ge-schäftsleitung über den Stand der aktuellen Anforderungen und dem Stand der Technik.
    Kommentar
    Ok guys - calm down :) I didn't go for the entire sentence with "keiner", only the word (I thought that would have been obvious?)

    These [officers]??? are NOT required/are under no obligation to give report. However, they do report annually to...etc
    #22VerfasserRES-can02 Jun. 07, 20:22
    Kommentar
    @RES-can:
    Das Problem war schon gelöst. Dein Vorschlag ist leider falsch. Die Herren und Damen sind niemandem Gehorsam schuldig und müssen einen jährlichen Bericht erstatten.

    Oder bedeutet "to give report" etwa "gehorchen"? Dann hätte ich Pech gehabt.
    #23Verfasser AndreasS (251947) 02 Jun. 07, 21:13
    VorschlagAndreas
    Quellen
    Ich weiß, dass nicht ICH, sondern meine Deutung wohl Zimt war :-) Deshalb sagte ich ja auch "Dann war RES Deutung wohl auch Zimt", wie dem auch sei.. wollte es nur auf die leichte Schulter nehmen und habe deshalb auch gesagt: Ich bin Zimt und du bist Vanille :-) Verstehst? Aber ist auch nicht so wichtig jetzt.
    Schönes Wochenende @ all.
    #24Verfassernixnutze (314952) 02 Jun. 07, 21:18
    Kommentar
    it's all good
    have a good weekend - what's left
    #25VerfasserRES-can02 Jun. 07, 22:38
    Kommentar
    AndreasS hat recht. Mit "keiner Weisungspflicht unterliegen" ist ausschließlich das gemeint, was er in #14 unter A. erläutert hat. "weisungsfrei" oder "nicht weisungsgebunden" wäre wesentlich kürzer und vor allem verständlicher.

    "Weisungspflicht"/"weisungspflichtig" ist ein Sonderfall. "-pflicht" und "-pflichtig" bezeichnen zwar in aller Regel die Pflicht, etwas aktiv zu tun (Zahlungs-, Aufsichts-, Unterhalts- etc.). Allerdings geht es bei "Dialysepflicht" und "dialysepflichtig" auch nicht darum, dass der Patient eine Dialyse durchführt (das tut der Arzt), sondern dass er sie über sich ergehen lassen muss. "Polizeipflicht"/"polizeipflichtig" ist noch so ein Ausdruck, unter dem ein Nichtjurist sich wahrscheinlich gar nichts vorstellen kann.
    #26Verfasser Frank FMH (236799) 02 Jun. 07, 22:48
    Kommentar
    Vielen Dank--Ihr habt mir sehr geholfen!
    #27VerfasserLaraUS (239207) 03 Jun. 07, 08:04
     
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