Die Lage ist verworren!
Ich habe Fundstellen für vier Bedeutungen für "Weisungspflicht" gefunden. Mir scheint nur die erste (A) richtig zu sein.
A. Die Pflicht, berechtigten Weisungen nachzukommen.
In dieser Bedeutung müsste formuliert werden: "der / einer Weisungspflicht unterliegen". Als Adjektiv wäre dann "weisungspflichtig" identisch mit "weisungsgebunden".
Beispiel:
Abgeordneter Dr. GRAF (F) erinnerte daran, dass die Reform wesentliche Wünsche der Universitäten erfülle: Die Universitäten bekommen nun Personalhoheit, Budgethoheit, Organisationshoheit und Ressourcenhoheit, sie werden aus der Kameralistik ausgegliedert und aus der Weisungspflicht entlassen.
http://www.oe-journal.at/Aktuelles/0502/1_3ap...Gemeint ist, dass die Universitäten nicht mehr an (staatliche) Weisungen gebunden sind.
B. Die Berechtigung, Weisungen zu erteilen.
In dieser Bedeutung könnte formuliert werden: "die / eine Weisungspflicht besitzen". Diese Deutung ist vermutlich falsch. Es müsste heißen: "Weisungsberechtigung".
Beispiel (aus Österreich):
"Nach § 62 VersVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalles den Schaden möglichst abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungspflicht des Versicherers zu beachten. Unter Rettungspflicht fallen nur Aufwendungen, die der Abwehr jener Schäden dienen, die der Versicherer zu decken hätte. Aber immer : Personenschutz geht vor Sachschutz!!"
http://www.wiener-versicherungsmakler.at/html...C. Die Pflicht, Weisungen zu erteilen.
In dieser Bedeutung wird formuliert: "die / eine Weisungspflicht wahrnehmen". Diese Bedeutung ist haarsträubend!
Beispiel (aus der Schweiz):
"Im weiteren tat der Gemeindepräsident seine Verärgerung über die Aufsichtskommission kund, die ihre Aufsichts- und Weisungspflicht kaum wahrgenommen habe."
http://www.augusta-raurica.ch/docs/gerichte/o...C. Als Synonym für "Weisungen".
Beispiel:
"Der Vorstand unterliegt der Weisungspflicht des Beirats."
http://www.aktionsgruppe.de/satzung.htmlGemeint ist höchstwahrscheinlich:
"Der Vorstand ist gegenüber dem Beirat weisungsflichtig", d.h.
"Der Vorstand unterliegt den Weisungen des Beirats."
P.S. Eigenartigerweise wird formuliert: "A untersteht Bs Weisungspflicht", was meinem Sprachgefühl völlig widerspricht. Es müsste m.E. heißen: "A ist gegenüber B weisungspflichtig."
Beispiel:
"Als Angestellte würden sie der Weisungspflicht ihrer Vorgesetzten, die in der Regel Nichtinhaber eines Anwaltspatentes sind, unterstehen."
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Zusammenfassung:
"Weisungsberechtigung". A ist gegenüber B weisungsberechtigt.
Bedeutung: B muss machen, was A ihm sagt.
"Weisungspflicht": B ist A gegenüber weisungspflichtig.
Bedeutung: B muss machen, was A ihm sagt.
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LaraUS: Do you get it?
Weisungspflicht: Obligation to follow directives / instructions / oders.