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  • Betreff

    vorwerfbarkeit

    [Recht][Österreich]
    Quellen
    objektive und subjektive Vorwerfbarkeit
    Kommentar
    legal eagles!! any idea?
    VerfasserBB25 Jul. 07, 11:59
    Vorschlagliability
    Kommentar
    wenn so was wie Haftung gemeint ist
    #1Verfasserübs (337921) 25 Jul. 07, 12:09
    Kommentar
    danke, ja das ist so was ähnliches, ich glaube
    #2VerfasserBB25 Jul. 07, 12:17
    Kommentar
    liability isses nicht ...

    "objektive Vorwerfbarkeit" dürfte wohl die "Rechtswidrigkeit eines Tuns" bedeuten

    "subjektive Vorwerfbarkeit" ist die "Schuld", die im deutschen Strafrecht vorliegen muß, um ein Tun (oder Unterlassen) strafbar zu machen.
    #3VerfasserBacon [de] (264333) 25 Jul. 07, 12:22
    Kommentar
    ok, but actually I need the english version for that........
    #4VerfasserBB25 Jul. 07, 12:51
    Kommentar
    Really? Didn't know ;-)

    I don't know the terms, but the explanation might help someone else to come up with it.
    #5VerfasserBacon [de] (264333) 25 Jul. 07, 12:52
    Quellen
    "Verschulden ist nach österreichischen Recht die Vorwerfbarkeit rechtswidrigen Verhaltens und umfasst subjektive und objektive Vorwerfbarkeit."
    Kommentar
    ok, sorry:) i am no lawyer, but is it the same in austrian law?
    #6VerfasserBB25 Jul. 07, 13:03
    Kommentar
    Tort embraces subjective and objective offence.
    #7Verfasser Just Lynn (307973) 25 Jul. 07, 13:07
     
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