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  • Betreff

    Clerk

    Quellen
    The meeting shall be called by the President or the Clerk at the written request of the holders of the shares.
    Kommentar
    Das ist ein amerianischer Begriff.
    Lässt man den stehe, oder gibt es da was im Deutschen?
    VerfasserGabi06 Aug. 07, 10:55
    Quellen
    ein CLEK ist in der Regel ein höher Geistlicher muss aber nicht zwangsläufig ein Christ sein
    Versuchs mal mit Geitslicher
    Kommentar
    none
    #1VerfasserBUZZ-TART06 Aug. 07, 14:29
    Kommentar
    "clerk" kann alles mögliche bedeuten, sehr wahrscheinlich ist hier aber kein Geistlicher gemeint, es sei denn, dass der Kontext das hergeben würde.

    Ich nehme an, dass hier ein leitender Angestellter bzw. "die rechte Hand"/Vertreter vom Präsidenten (Geschäftsführer) gemeint ist, da ein gewöhnlicher Angestellter wohl kaum ein solches Treffen einberufen kann.

    Fazit: Entweder stehen lassen, oder genauer erkundigen, wer dieser Clerk eigentlich ist. Ansonsten würde ich es mit Stellvertreter oder leitender Angestellte versuchen.
    #2Verfasserfux06 Aug. 07, 14:34
    VorschlagSchreiber
    Kommentar
    'Clerk' kann in der Tat alles mögliche Bedeuten, in dem Zusammenhang würde ich aber auf Schreiber und nicht auf einen leitenden Angestellten tippen. Es geht ja nur darum, dass er ein Treffen einberuft nachdem ein Anteilseigner das schriftlich beantragt hat.

    Im übrigen: Geistlicher heisst 'cleric'.
    #3VerfasserUlric06 Aug. 07, 15:11
    Kommentar
    Ulric, clerk is another word for cleric.
    #4Verfasserfux06 Aug. 07, 15:14
    Kommentar
    Das 'clerk' ein anderes Wort für 'cleric' ist, wusste ich noch nicht. Es steht tatsächlich auch so im Merriam-Webster, leo kennt es aber noch nicht. Willst Du es als Eintrag vorschlagen oder soll ich?

    PS: Ich heisse eigentlich Ulrich, bin nur dämlich genug, mich bei meinem eigenen Namen zu vertippen.
    #5VerfasserUlrich06 Aug. 07, 15:59
    Kommentar
    Ulrich :)
    That would make a nice new entry for LEO - please, after you :)
    #6Verfasserfux06 Aug. 07, 16:02
    VorschlagSchriftführer
    Kommentar
    Im dt. Vereinswesen, aber auch sonst, wenn es offiziell wird, d.h. immer dann, wenn ein Protokoll vorgeschrieben ist.
    Die Möglichkeit, dass der Schriftführer eine Versammlung einberufen kann, hält man sich für den Fall offen, dass der Präsident (oder wer auch sonst dazu berechtigt wäre) aus Eigeninteresse eine Versammlung verhindern könnte (z.B. weil seine Absetzung auf die Tagesordnung soll...).
    #7VerfasserYouppie (354906) 06 Aug. 07, 16:21
     
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