Werbung - LEO ohne Werbung? LEO Pur
LEO

Sie scheinen einen AdBlocker zu verwenden.

Wollen Sie LEO unterstützen?

Dann deaktivieren Sie AdBlock für LEO, spenden Sie oder nutzen Sie LEO Pur!

 
  •  
  • Übersicht

    Englisch gesucht

    Unteerwerfung - dinglich eund persönliche Unterwerfung

    Betreff

    Unteerwerfung - dinglich eund persönliche Unterwerfung

    [Recht]
    Quellen
    Es geht um einen Immobilienkaufvertrag: ... dingliche und persönliche Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ... Alles, was mir einfällt, geht irgendwie nicht. Bin dankbar für Hilfe!
    VerfasserLea25 Sep. 07, 22:35
    VorschlagSubmission
    Quellen
    to submit heisst ja auch etwas übergeben, deshalb denke ich, passt das am besten.
    Gibt mal bei Leo Unterwerfung ein und dann klick mal auf die Englischen Ergebnisse, vielleicht gefällt dir da was, mir hilft das manchmal sehr...!

    Aber ich denke, Submission passt gut.
    #1VerfasserITT25 Sep. 07, 22:48
    Quellen
    laut webster's online dictionary: Unterwerfung unter Vollstreckung = "submission to enforcement", wobei ich Zwangsvollstreckung eher mit "execution" übersetzen würde
    Kommentar
    kann ich aber leider keine garantie für geben
    #2VerfasserBini1983 (371684) 25 Sep. 07, 22:48
    Kommentar
    Entschuldigung - mir ging es um die Adjektive 'dingliche und persönliche' bzw. um den gesamten angegebenen Satzteil im Zusammenhang. Wißt Ihr dazu auch noch was? Ich wäre glücklich!
    #3VerfasserLea25 Sep. 07, 23:25
    Vorschlagdinglich und persönlich
    Kommentar
    I do not know how to translate that but I will explain what it is so that native speakers may have a go at the translation.

    We are talking about two form of submission to execution all this connected to a mortgage clause in a land purchase deed.

    I guess the clause you are dealing with is a power of attorney in the deed given by the seller to the buyers empowering them to place a mortgage as a land charge on the piece of land in question.

    This power of attorney is vital as without it one would face a typical catch 22 situation. The buyers are not able to register the mortgage as a land charge with the Land Registry as this may only be done by the seller and current owner. To become the registered owner the buyers have to pay the purchase price. But the bank will not pay money for the purchase price as long as the mortgage is not registered. Therefore the buyers act in the sellers name to register the mortgage.

    The "dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung" means that given that the mortgage is a land charge and may be directed against any owner of the piece of land the bank may force the sale of the charged piece of land directly without a furhter court verdict. So the "persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung" is the buyers submission to execution which empowers the bank which gives the loan secured by the mortgage to enforce directly any claim against the buyers without a court verdict. From the situation I have explained it is quite clear that the seller does not want to enter any persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung so the power of attorney is restricted in that way.

    Noch was für die Profis am Rande was ich auf Englisch nicht so gut rüberbringen kann:

    eigentlich werden in jeder Grundschuldbestellungsurkunde zwei Ansprüche niedergelegt: einmal der sog. dingliche, dh. das Recht der Bank als Grundpfandgläubigerin aus der Grundschuld die Zwangsvollstreckung in und letzlich Zwangsversteigerung vom Grundstück zu betreiben. Daneben steht ein abstraktes Schuldanerkenntnis das es der Bank erlaubt direkt ins Vermögen der Käufer, die ja die Darlehensschuldner der Bank sind, zu vollstrecken. Somit hat die Bank zwei vom Darlehen völlig losgelöst vollstreckbare Ansprüche. Da das aber Sicherungsansprüche sind, kann sie zwar zB. aus beiden Ansprüchen zwangsvollstrecken, sie darf es aber nur bis zur Höhe der offenen fälligen Darlehenschuld aus dem Darlehensvertrag.


    Puuhhh hard stuff all that...

    #4Verfasser Der Chef 2 (171212) 26 Sep. 07, 06:50
    Vorschlagpersönliche und dingliche Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung
    Kommentar
    "enforcement in personam and in rem" entspricht wohl am besten unserer Unterwerfung unter die dingliche und persönliche Vollstreckung
    #5Verfassersabine26 Aug. 08, 14:16
    Kommentar
    sounds good Sabine but I would add "submission to"
    #6Verfasser Der Chef 2 (171212) 28 Aug. 08, 17:02
     
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  
 
 
 
 
 ­ automatisch zu ­ ­ umgewandelt