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  • Betreff

    vertragliche Entschärfung

    [Recht]
    Quellen
    es geht um Haftungsangelegenheiten und darum, dass die Vorgaben des BGB für einen der Vertragspartner -soweit rechtlich zulässig- abgeschwächt werden sollen und somit die Höchstgrenze der Haftsumme gesenkt wird.

    "mitigation" für diese Art der Entschärfung scheint mir unpassend- was sagen die Experten unter euch?
    Verfassersimone09 Okt. 07, 10:55
    Kommentar
    kann mir wirklich keiner helfen?
    #1Verfassersimone09 Okt. 07, 11:38
     
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