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  • Betreff

    Widerrufsbelehrung

    [Handel]
    Quellen
    juristischer Terminus aus dem deutschen Verbraucherrecht. Jeder Privatkunde hat ja das Recht bei Fernabsatzverträgen innerhalb von 14 Tagen das Geekaufte zurückzugeben. Darüber muss er ausführlich aufgeklärt werden, eben durch die Widerrufsbelehrung.
    Kommentar
    Ist schon im Deutschen ein arrogantes Wortmonstrum - aber was tun?
    VerfasserALJME11 Okt. 07, 14:43
    Vorschlaginstructions of cancellation
    #1Verfasser SimplyCurious (353987) 11 Okt. 07, 17:06
    Vorschlagpower of revocation
    Quellen
    "revocation" = "Widerruf"
    "power of revocation" = "Widerrufsrecht"
    I would also put "power of revocation" as a title (e. g. within a "General Terms and Conditions" document) to refer to German "Widerrufsbelehrung" because "Belehrung" is obsolete in this case.

    Kommentar
    "Cancellation" would be "Kündigung".
    #2VerfasserQuantumleap12 Nov. 07, 10:58
     
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