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  • Betreff

    Attestation de coutume

    Quellen
    Titel einer Bescheinigung der Botschaft der Republik Kamerun, in der eín paar Gesetzestexte zitiert werden und bestätigt wird, dass man seinem Kind einen frei gewählten Namen geben darf.

    Hat jemand eine Idee für eine einigermaßen gescheit klingende Übersetzung?
    Bestätigung über die Landesbräuche ?? <-- klingt irgendwie doof
    Kommentar
    Danke für ein paar Ideen!!
    VerfasserBee20 Okt. 07, 21:06
    Kommentar
    Meine Idee ist:
    Das ist ein nicht übersetzbarer Fachausdruck, für welchen es in D kein Pendant, ergo auch keinen Begriff gibt, der bleibt so. Eventuell, je nach Kontext, in Klammern eine skizzierende Beschreibung, wie etwa "Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Wichtiges zum Familienrecht" oder so ähnlich.....
    #1Verfasser blancbec (337506) 20 Okt. 07, 23:13
    Kommentar
    Gesetzeszeugnis über das Eherecht im Herkunftsland
    #2Verfasser hannabi (554425) 03 Mai 16, 16:35
    Kommentar
    Wenn diese Bescheinigung sich auf die Wahl des Namens beschränkt, wie wäre es mit:
    Bescheinigung bzgl. Namensrecht
    Namensrechtliche Bescheinigung
    Sonst m. E. eher allg. Familienrecht
    Und: Das Land wird im Text und spätestens im Stempel bzw. Siegel sicherlich erwähnt, daher würde ich den Titel ohne weitere Ergänzung "kurz halten".
    #3Verfasser FrauUebersetzerin (1121663) 03 Mai 16, 18:52
    Kommentar
    Wie kommst du auf Namensrecht oder Familienrecht?
    Dieses "Gesetzeszeugnis" (Fachbegriff!) ist ein Exzerpt aus den Gesetzestexten eines Landes, die sich auf die Eheschließung beziehen. In einigen afrikanischen Ländern wird auch (noch) nach den Sitten der einzelnen Ethnien geheiratet; deshalb müssen Menschen, die aus solchen Ländern stammen und in Europa heiraten wollen, neben der vom Standesamt im Heimatland ausgestellten Ledigkeitsbescheinigung u. a. dieses Gesetzeszeugnis (= Attestation bzw. Certificat de coutume) beibringen.

    Edit:
    Das certificat de coutume enthält die Angabe der Ethniezugehörigkeit, die attestation Gesetzesauszüge.


    #4Verfasser hannabi (554425) 03 Mai 16, 23:58
    Kommentar
    Wie kommst du auf Namensrecht oder Familienrecht?

    -> "Titel einer Bescheinigung der Botschaft der Republik Kamerun, in der eín paar Gesetzestexte zitiert werden und bestätigt wird, dass man seinem Kind einen frei gewählten Namen geben darf."

    #5Verfasser Yps (236505) 04 Mai 16, 09:05
    Quellen
    ... bestätigt wird, dass man seinem Kind einen frei gewählten Namen geben darf. 
    Kommentar
    War von diesem Teil des OP ausgegangen, nicht von den Formalitäten, die es vor der bzw. für die Eheschließung zu erledigen gilt. Ok, wieder was gelernt;)
    Die Ehefähigkeitsbescheinigung (118.000 x bei g.) würde ich allerdings der Ledigkeitsbescheinigung (16.100 x bei g. und häufig synonym zu ersterem Begriff verwendet) vorziehen.
    #6Verfasser FrauUebersetzerin (1121663) 04 Mai 16, 10:13
    Kommentar
    Ehefähigkeitsbescheinigung:
    Fragt sich, wie die Bescheinigung betitelt ist.
    Wenn es "Certificat de célibat" heißt, ziehe ich "Ledigenbescheinigung" vor.
    "Familienstandsbescheinigung" ist auch keine schlechte Lösung.
    Zur Ehefähigkeitsbescheinigung guck mal hier, wenn du magst:

    Es gibt so viele verschiedene Ausdrücke, dass ich immer nahe am Wort bleibe.

    #7Verfasser hannabi (554425) 04 Mai 16, 12:03
    Kommentar
    Hab ich gemacht, jede Menge Infos ;)) Danke!
    #8Verfasser FrauUebersetzerin (1121663) 04 Mai 16, 12:50
    Quellen
    Kommentar
    Na, ich weiß nicht, hannabi.
    #9Verfasser Ceesem (719060) 04 Mai 16, 15:13
    Kommentar
    Die deutsche Botschaft in F sagt Zeugnis über die Gesetzeslage (in Kamerun)
    #10Verfasser Yps (236505) 04 Mai 16, 15:30
    Kommentar
    P.S. versemmelt.
    P.S.: Soweit ich das in aller Kürze überblicke, ist ein/e "attestation/certificat de coutume" eine " attestation d’un juriste étranger relative à l’existence, au contenu et à l’interprétation d’une loi étrangère.Diese "loi" KANN sich auf die Eheschließung beziehen, aber auch auf viele andere."Des certificats de coutume spécifiques peuvent concerner l'existence ou les effets d'un régime matrimonial, une répartition successorale, le droit des sociétés et les pouvoirs des dirigeants, un point de droit commercial ou administratif." https://fr.wikipedia.org/wiki/Certificat_de_c... 
    In der obigen Anfrage bezieht es sich jedenfalls nicht auf die Eheschließung und die Stammeszugehörigkeit/ethnische Zugehörigkeit/Zugehörigkeit zu einer Großfamilie der Partner, wie sie in einer "mariage coutumier" beschrieben wird.http://familleafricaine.over-blog.com/article...
    #11Verfasser Ceesem (719060) 04 Mai 16, 15:33
    Kommentar
    Ein sog. "Gesetzeszeugnis über das Eherecht im Herkunftsland" wird von deutschen Standesämtern von heiratswilligen Ausländern verlangt, wenn diese z. B. aus Afrika stammen. Die Ausländer bringen dann eine "Attestation de coutume" bei.
    #12Verfasser hannabi (554425) 04 Mai 16, 16:42
    Kommentar
    In der Anfrage ging es aber trotzdem nicht darum, sondern um (Vor)namen von Neugeborenen.
    #13Verfasser Ceesem (719060) 04 Mai 16, 16:51
    Kommentar
    ob mensch für das in # 0 Gefragte evtl. Bescheinigung zur Sachlage nehmen könnte?
    Darin kann man m.E. sowohl die Gesetzeslage unterbringen als auch für die Situation geltende Traditionen und Gepflogenheiten (z.B. daß nach geltender Sachlage alle ihre Kinder nennen könnnen wie sie möchten)
    #14Verfasser agi-ari (895343) 09 Mai 16, 15:57
     
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