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  •  
  • Betreff

    withdraw the court case

    Quellen
    "We ask that you withdraw the court case regarding x and cease from pursuing any court action or the offending parties will be reprimanded."
    Kommentar
    could anyone translate this sentence into German legalese? Stehe irgendwie auf dem schlauch...

    Danke schoen!
    VerfasserPia16 Jul. 08, 15:47
    Kommentar
    Wir fordern Sie auf, die Klage betreffend x zurückzunehmen und sich weiterer Klagen zu enthalten, anderenfalls die verletzenden Parteien erügt werden

    ??
    #1VerfasserBacon [de] (264333) 16 Jul. 08, 15:49
    VorschlagSiehe unten.
    Kommentar
    "Wir fordern Sie auf, die Klage betreffend x zurückzunehmen und sich weiterer Klagen zu enthalten; anderenfalls werden die verletzenden Parteien gerügt."

    Frei nach Schinkenspeck, aber mit "g" versehen und leicht umgestellt, da der Sinn sonst leicht verfälscht würde.
    #2VerfasserKB16 Jul. 08, 15:52
    Kommentar
    "Ersuchen" statt "auffordern" ist noch ein bisschen "legalesischer", glaub ich.
    Und eine Klage wird zurückgezogen, wenn ich mich nicht täusche.
    #3Verfasser Safra (352011) 16 Jul. 08, 15:55
    Kommentar
    Aber meins ist "legalese" ;-)
    #4VerfasserBacon [de] (264333) 16 Jul. 08, 15:55
    Kommentar
    Safra, nein, es gibt die "Klagerücknahme", aber nicht den "Klagerückzug" ;-)
    #5VerfasserBacon [de] (264333) 16 Jul. 08, 15:55
    Kommentar
    Auch meiner Meinung nach, zieht man eine Klage zurück, man nimmt sie zurück. Klagerücknahme gibt - wenigstens im Schweizerischen Recht, vielleicht ist es Deutschland anders - nicht.
    #6Verfassercrenna21 (437830) 16 Jul. 08, 16:00
    Quellen
    sorry, hab etwas schnell getippt, man nimmt sie nicht zurück.
    #7Verfassercrenna21 (437830) 16 Jul. 08, 16:01
    Kommentar
    Ok, ok! *wedelt mit weißer Fahne* Meine Rechtskundekurse sind schon ein Weilchen her! Nix für ungut! Ich vergaß, dass du der legale Adler bist!
    #8Verfasser Safra (352011) 16 Jul. 08, 16:01
    Kommentar
    crenna, in D zumindest heißt es Klagerücknahme ...

    § 269 ZPO ;-)
    #9VerfasserBacon [de] (264333) 16 Jul. 08, 16:05
    Kommentar
    Dietl/Lorenz kennt (und nennt) beides:

    "to withdraw an action - e-e Klage zurücknehmen (od. zurückziehen)"

    #10VerfasserAngst vor Harpune ;-)16 Jul. 08, 16:09
    Kommentar
    Tja so ist's halt mit der Juristerei, nationalistisch geprägt...un an die deutsche Begriffsjuristerei würde ich mich als gemeiner Schweizer Anwalt natürlich nie heranwagen... ;-)
    #11Verfassercrenna21 (437830) 16 Jul. 08, 16:11
     
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