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  • Betreff

    brigadier major de police

    [Recht]
    Quellen
    als Unterschrift unter einem Strafbefehl
    Kommentar
    hallo, kann mir jemand mit der Übersetzung dieses Begriffs helfen ? Ich habe hier einen mehrseitigen Stafbfefehl aus dem französischen ins deutsche zu übersetzen und stolpere immer wieder über die französischen verwaltungsrechtlichen Begriffe. (IATE weiß dazu auch nichts)
    Besten Dank schon mal cc14
    Verfassercc14 (469709) 17 Aug. 08, 12:24
    Kommentar
    vielleicht:

    Hauptwachtmeister
    #1Verfasser Moi Gab (456541) 17 Aug. 08, 15:57
    Kommentar
    merci beaucoup, ich denke das klingt vernünftig!
    #2Verfassercc14 (469709) 17 Aug. 08, 18:18
    Kommentar
    es könnte auch dem deutschen "POM = Polizeiobermeister" entsprechen...
    #3VerfasserFrancy123 (236720) 17 Aug. 08, 18:20
    Quellen
    Die Beamten der Police Nationale (Staatspolizei) sind wie alle anderen Staatsbeamten in verschiedene Korps unterteilt, welche mehrere Dienstgrade umfassen7:
    der Konzeptions- und Direktionskorps umfasst folgende Dienstgrade (in aufsteigender Ordnung):
    Commissaire de poilce (Polizeikommissar)
    Commissaire principal de police (Polizeihauptkommissar)
    Commissaire divisionnaire de police (Polizeidirektor)
    Contrôleur général (Leitender Polizeidirektor)
    Inspecteur général (Generalinspektor)
    der Führungs- und Betreuungskorps umfasst folgende Dienstgrade (in aufsteigender Ordnung):
    Lieutenant de police (Polizeileutnant)
    Capitaine de police (Polizeihauptmann)
    Commandant de police (Polizeikommandant)
    der Aufsichts- und Ausführungskorps umfasst folgende Dienstgrade (in aufsteigender Reihenfolge):
    Gardien de la paix (Polizeiwachstmeister)
    Brigadier de police (Polizeibrigadier)
    Brigadier-major de police
    Kommentar
    http://www.krewerconsult.de/cifapol/cifa/norm...
    wder ein Hauptwachtmeister noch ein Polizeiobermeister unterzeichnet Strafbefehle. Das macht bei uns der Staatsanwalt.
    #4Verfassereliza-lisa (468118) 17 Aug. 08, 18:32
    Kommentar
    In D stellt der Staatsanwalt den ANTRAG auf Erlass eines Strafbefehls.
    Stehen dem Antrag keine Bedenken entgegen, erlässt der zuständige Richter (Amtsgericht, theoretisch auch Schöffengericht) den Strafbefehl.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl
    #5VerfasserWormsi (467485) 17 Aug. 08, 19:44
    Kommentar
    hallo zusammen, vielen Dank für Eure Hilfe, besonders die Internetseite von Krewerconsult war sehr hilfreich...
    cc14
    #6Verfassercc14 (469709) 18 Aug. 08, 21:24
     
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