| Kommentar | Hier im Thread wird ja fleißig nachgedacht über alle möglichen Bezeichnungen für Namen aus allen denkbaren Lebensabschnitten vor einer Ehe, also auch über Geschiedene, mehrfach Verheiratete etc. .
Aber was genau umfasst "Ledigname" eigentlich? #7 hat zwar einiges erklärt, für mein Empfinden aber eine Sache nicht geklärt.
"Ledig" kenne ich als Familienstandsbezeichnung für jemanden, der noch nie verheiratet war. Verwitwete oder Geschiedene sind zwar auch nicht verheiratet, aber in diesem Sinne auch nicht "ledig". Auf Formularen z.B. darf man doch immer den Familienstand ankreuzen mit der Auswahl "ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet".
Da mir, wie gesagt, der Begriff "Ledigname" nicht geläufig ist, weiß ich nicht, wie eng das dabei gefasst wird; ob Namensänderungen z.B. durch Scheidung oder weitere Ehen da überhaupt mitzählen. Also, Schweizer, erklärt vielleicht erst mal, was Ihr damit meint... :-) |
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