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  • Betreff

    Privatbeteiligtenanschluss

    [Recht][Österreich]
    Quellen
    ...,dass sich die beiden Unternehmen dem angeführten Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen....
    VerfasserUlrike02 Okt. 08, 17:02
    Vorschlagjoin a law suit/criminal proceeding as a private party
    #1Verfasser mad (239053) 02 Okt. 08, 17:05
    Vorschlagthe joining of ...
    Kommentar
    der -anschluss
    #2Verfasser mad (239053) 02 Okt. 08, 17:05
    Kommentar
    ...join the criminal proceedings as private parties.
    #3Verfasser Helmi (U.S.) (236620) 02 Okt. 08, 17:09
    Kommentar
    Ah, so einfach wenn man's dann schwarz auf weiss sieht! Und "Privatbeteiligtenanschluss"? Gibt es da ein Wort im englischen oder am besten umschreiben?
    #4VerfasserUlrike02 Okt. 08, 17:28
    Kommentar
    @ Ulrike, not really. Private party joining or private party affiliation would be pretty silly. :-)))
    #5Verfasser Helmi (U.S.) (236620) 02 Okt. 08, 17:33
    Quellen
    Kommentar
    Siehe Stichworte "Nebenklage" und "Nebenkläger" in LEO. Das sind die wohl entsprechenden Ausdrücke aus dem bundesdeutschen Strafprozessrecht.
    #6Verfasser mad (239053) 02 Okt. 08, 17:34
     
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