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    Englisch gesucht

    Anfechtung wegen Verletzung über oder unter die Hälfte des wahren Wertes

    Betreff

    Anfechtung wegen Verletzung über oder unter die Hälfte des wahren Wertes

    Quellen
    Anfechtung wegen Verletzung über oder unter die Hälfte des wahren Wertes
    VerfasserDebbie20 Okt. 08, 12:27
    Kommentar
    No help today?
    #1VerfasserDebbie20 Okt. 08, 13:20
    Kommentar
    Worauf bezieht sich "Verletzung"? Eine Vertragsverletzung oder die Verletzung geistigen Eigentums?

    Bei Vertragsverletzung vielleicht: rescission for breach of contract ?

    Aber ganz unsicher. Wie der zweite Teil des Satzes dazugehört, ist mir völlig unklar.
    #2VerfasserGaleazzo20 Okt. 08, 13:27
    Vorschlag...
    Kommentar
    Der deutsche Satz ist schon unverständlich, speziell ohne Kontext und eine wörtliche Übersetzung wäre ebenso unverständlich ...
    #3VerfasserKrig20 Okt. 08, 13:27
    Kommentar
    s. Krig ;-)
    #4VerfasserBacon [de] (264333) 20 Okt. 08, 13:29
    Kommentar
    Hi folks. Sorry. It's a contract of purchase. (House purchase.) Here's the whole sentence...
    "Zwischen den Parteien herrscht daher Einigkeit darüber, dass das Rechtsmittel des § 934 ABGB (Anfechtung wegen Verletzung über oder unter die Hälfte des wahren Wertes) nicht Anwendung zu finden hat."
    I was just wondering if there's a standard translation of the bit in brackets or whether I should just use my own words. :-)
    #5VerfasserDebbie20 Okt. 08, 13:36
    Kommentar
    "Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte

    § 934. Hat bei zweiseitig verbindlichen Geschäften ein Teil nicht einmal die Hälfte dessen, was er dem andern gegeben hat, von diesem an dem gemeinen Werte erhalten; so räumt das Gesetz dem verletzten Teile das Recht ein, die Aufhebung, und die Herstellung in den vorigen Stand zu fordern. Dem andern Teile steht aber bevor, das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, daß er den Abgang bis zum gemeinen Werte zu ersetzen bereit ist. Das Mißverhältnis des Wertes wird nach dem Zeitpunkte des geschlossenen Geschäftes bestimmt.
    "

    Hier der gesamte Wortlaut des 934 AGBG (das österreichische BGB).

    Vielleicht gibt's irgendwo eine englische Fassung ...
    #6VerfasserBacon [de] (264333) 20 Okt. 08, 13:41
    Kommentar
    Thanks Bacon. No English version in sight. So down to me...
    #7VerfasserDebbie20 Okt. 08, 14:28
    Kommentar
    Still stuck on this one...
    #8VerfasserDebbie20 Okt. 08, 15:42
    Kommentar
    Still struggling. :-(
    #9VerfasserDebbie20 Okt. 08, 16:23
    Kommentar
    Another feeble attempt to get some help...
    #10VerfasserDebbie21 Okt. 08, 13:30
    Kommentar
    recission due to reduction to less than half????

    Mind, I have no idea, neither of English, nor of German nor of law (be it German, Austrian or Tobogan) ;-)
    #11VerfasserBacon [de] (264333) 21 Okt. 08, 13:32
    Kommentar
    Ich bin nicht sicher, ob ich den Sinn verstanden habe, aber ist es:

    rescission for breach of contract, claiming that only half of the contracting value or even less has been delivered/provided

    ???

    #12VerfasserGaleazzo (259943) 21 Okt. 08, 13:38
    Kommentar
    Maybe this bit (the prededing sentence) will help throw some light:
    "Nach Befragung erklären die Vertragsteile, dass der wahre Wert des Vertragsobjektes beiderseits bekannt ist und wird Leistung und Gegenleistung nach den derzeit gegebenen Verhältnissen ausdrücklich als angemessen anerkannt."
    #13VerfasserDebbie21 Okt. 08, 13:41
    Kommentar
    Hmmm, ob ich mit "breach of contract" soooo glücklich bin, weiß ich nicht ...
    #14VerfasserBacon [de] (264333) 21 Okt. 08, 13:43
    Kommentar
    Dann könnte meine #12 einigermaßen passen. Offenbar ist vereinbart, dass jeweils Leistungen in einem gewissen Wert erbracht werden müssen, und wenn das nicht der Fall ist (z.B. eben nur die Hälfte des Wertes an Leistung erbracht ist), kann man den Vertrag wegen Nichterfüllung/Verletzung der vertraglichen Pflichten anfechten.

    Wie siehst du das, Specki?
    #15VerfasserGaleazzo (259943) 21 Okt. 08, 13:45
    Kommentar
    s. 14 ;-)
    #16VerfasserBacon [de] (264333) 21 Okt. 08, 13:46
    Kommentar
    zu 14 - da steht doch "Verletzung" - was würdest du dann vorschlagen? nur "rescission" ist doch bloß Anfechtung...
    #17VerfasserGaleazzo (259943) 21 Okt. 08, 13:46
    Kommentar
    s. 14 ;-)

    UND WIESO IS LEO HEUT SCHON WIEDER SO DERMASSEN L A N G S A M???
    #18VerfasserBacon [de] (264333) 21 Okt. 08, 13:46
    Kommentar
    Ich fürchte, daß es eigentlich nicht "Verletzung", sondern entsprechend dem Gesetzestext "Verkürzung" heißen sollte und jemand irgendwo einen Fehler gemacht hat ...
    #19VerfasserBacon [de] (264333) 21 Okt. 08, 13:48
    Kommentar
    @ Bacon: Made the call and "Verletzung" bleibt...
    #20VerfasserDebbie21 Okt. 08, 14:14
    Kommentar
    Ich muss mangels weiterer Ideen passen, werde den weiteren Verlauf aber mit Spannung verfolgen. Good luck!
    #21VerfasserGaleazzo ausgeloggt21 Okt. 08, 14:18
    Kommentar
    Schließe mich den Worten meiner Vorrednerin / meines Vorredners an - vielleicht können die nur nicht zugeben, einen Fehler gemacht zu haben - Juristen halt ;

    Zumindest würde ich nach Verletzung noch wissen wollen, Verletzung von was - des Grundsatzes? Der Regel?
    #22VerfasserBacon [de] (264333) 21 Okt. 08, 14:20
    Kommentar
    #22
    meiner Vorrednerin/meines Vorredners - jetzt kennst Du mich schon so lange und weißt immer noch nicht, was ich bin? ;-)

    Ich glaube immer noch, dass sich "Verletzung" auf die Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber bezieht. In deinem Zitat aus #6 steht doch auch: "...räumt das Gesetz dem verletzten Teile das Recht ein....."
    #23VerfasserGaleazzo21 Okt. 08, 14:25
    Kommentar
    Ich will halt Deine Identität schützen ;-)
    #24VerfasserBacon [de] (264333) 21 Okt. 08, 14:27
    Kommentar
    Lieb von Dir!
    #25VerfasserGaleazzo, gerührt (n.geschüttelt21 Okt. 08, 14:28
    Kommentar
    Just in case anyone is still interested...
    Laesio enormis, here, the right to rescind the contract if the price paid for the property is more than double or less than half of the actual value of the property at the time of the sale.
    #26VerfasserDebbie21 Okt. 08, 16:29
    Vorschlaglaesio enormis
    Kommentar
    ist der Fachbegriff, der in Ö. auch dafür verwendet wird
    #27Verfasserjebediah13 Nov. 08, 15:02
    Vorschlaga fundamental breach of contract going to more than one-half of the true value
    Kommentar
    Found this over at the Prozzies.
    A lawyer who can say "Please don't offer me any work"!
    #28Verfasserjmstuart05 Dez. 08, 11:22
     
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