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    Deutsch gesucht

    Gegenstück zur Klagelegitimation

    Betreff

    Gegenstück zur Klagelegitimation

    [Recht]
    Quellen
    Ehrlich gesagt stammt diese Frage aus dem Spanischen, aber hier scheint es mehr juristische Fachleute zu gegen. Ich brauche dort die Übersetzung für "legitimación pásiva",
    das Gegenstück, also "legitimación áctiva" ist die Klagelegitimation. Unter dieser Überschrift wird erleutert, warum die Klägerin in einem Unterhaltsverfahren überhaupt berechtigt ist, auf Unterhalt zu klagen.

    Unter der zweiten Überschrift (sinngemäß passivie Legitimation) wird erläutert, warum der Beklagte beklagt werden kann, er ist der Vater der Kinder für die der Unterhalt geleistet werden soll.

    Es wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte - auch ohne Spanisch zu können. Herzlichen Dank !
    Verfasser Wilma (238434) 26 Feb. 09, 12:46
    Quellen
    Kommentar
    Passivlegitimation

    Ganz einfach.
    #1Verfasser judex (239096) 26 Feb. 09, 12:52
    Kommentar
    Für Interessierte (und Leute mit Spanischkenntnissen):

    Siehe auch: [es-de] legitimación
    #2Verfasserla déesse aliénée26 Feb. 09, 12:53
    VorschlagHerzlichen Dank!
    Quellen
    Das Leben kann so einfach sein!
    Ich nehme an, dass ich analog dann auch Aktivlegitimation anstelle von Klageleg. verwenden sollte.
    #3Verfasser Wilma (238434) 26 Feb. 09, 12:54
    Kommentar
    Genau, ein Jurist wird diesen Begriff verwenden aber es überschneidet sich mit der Klagebefugnis. Wie die Abgrenzung im spanischen Recht ist, weiß ich nicht.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Aktivlegitimation
    http://de.wikipedia.org/wiki/Klagebefugnis
    #4Verfasser judex (239096) 26 Feb. 09, 13:05
     
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