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  • Betreff

    second degree murder

    Quellen
    This led to the town’s mayor being charged with second degree murder after being accused of failing to evacuate the area
    Kommentar
    Kontext ist ein Lawinenunglück. Der Bürgermeister erhielt ein Bewährungsstrafe. Leider finde ich im Internet nichts über diesen Vorfall. Es geht um den Bürgermeister von Chamonix im Winter 1999.
    Ich schätze, das ist hier Totschlag. Man kann ihn doch nicht wegen Beihilfe zum Mord verurteilen, bei einer Naturkatastrophe??
    VerfasserBritta06 Apr. 09, 11:09
    Kommentar
    Fahrlässige Tötung ?
    #1Verfasserfidelchamp (516542) 06 Apr. 09, 11:10
    Kommentar
    #2Verfasser Mattes (236368) 06 Apr. 09, 11:12
    Kommentar
    http://en.wikipedia.org/wiki/Murder#Degrees_o...

    depends on the country and it's legislation ...
    #3VerfasserLouisa06 Apr. 09, 11:12
    Kommentar
    Aber wäre fahrlässige Tötung nicht eigentlich manslaughter?
    Laut LEO ist "second degree murder" das hier: Siehe Wörterbuch: second degree murder
    Ich gebe aber zu, dass das in diesem Kontext etwas seltsam anmutet, aber ich bin kein Jurist.
    #4Verfasser ray-c (408594) 06 Apr. 09, 11:13
    Quellen
    Kommentar
    Drei Monate Haft passen mit "second-degree murder" nicht zusammen, schätze ich. Vielleicht hat sich der englischsprachige Autor geirrt? Die beiden Quellen zum Lawinenunglück oben sehen mir nach "fahrlässige Tötung" aus.
    #5Verfasser Mattes (236368) 06 Apr. 09, 11:24
    Quellen
    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/a...
    hier versucht die Berliner zeitung eine Unterscheidung:
    Komplizierter Unterschied
    Im US-Rechtssystem wird juristisch zwischen drei Arten der Tötung unterschieden.

    -Mord "ersten Grades" setzt besondere Heimtücke oder Grausamkeit voraus. In Massachusetts steht darauf lebenslänglich ohne Chance auf vorzeitige Bewährung.

    Mord "zweiten Grades" ist eine vorsätzliche Tötung ohne Heimtücke. Lebenslang kann nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

    Als Totschlag gilt eine Tötung im Affekt, wenn der Täter wußte, daß seine Handlung zum Tod des Opfers führen kann.
    Kommentar
    generell ist es schwierig, den "Mord zweiten Grades" aus dem amerikanischen Raum ins deutsche zu übersetzen.

    Im deutschen Rechtssystem gibt es fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag und Mord. Die Definitionen dieser Begriffe passen mit den Begriffen "murder" oder "manslaughter" nicht 1:1 übereinander, daher ist es nicht ratsam, bei einer Übersetzung einen deutschen, genau definierten Rechtsbegriff zu verwenden.
    #6VerfasserSadre (440156) 06 Apr. 09, 11:41
    Kommentar
    ... das Verfahren hat höchstwahrscheinlich in Frankreich stattgefunden ...
    #7VerfasserLouisa06 Apr. 09, 11:51
    Kommentar
    @7

    Which makes the points raised in @6 all the more relevant (..."Mord zweiten Grades" aus dem amerikanischen Raum ins deutsche zu übersetzen...) . Legal proceedings in France reported on in English and now being translated into German - it's 'legal system Chinese whispers'
    #8VerfasserSwissSteve06 Apr. 09, 12:12
    Quellen
    Kommentar
    uups Louisa, hast natürlich Recht, ich habe gar nicht auf die Ortsbezeichnung geachtet...

    Wahrscheinlich sollte man tatsächlich erstmal die französische Original- Version des Urteils lesen und dann muss man auch noch wissen, wie die französischen Rechtsbegriffe im Verhältnis zu den Deutschen interpretiert werden müssen...

    Großer Raum für Missverständnisse!
    #9VerfasserSadre (440156) 06 Apr. 09, 12:57
    Kommentar
    http://www.maire-info.com/article.asp?param=2...

    angeklagt wurde der Bürgermeister wegen: "homicides et blessures involontaires" auf deutsch in etwa: "unbeabsichtigte Morde und Verletzungen"

    falls ich das Urteil auch noch finde, poste ich es hier
    #10VerfasserLouisa06 Apr. 09, 13:13
    Kommentar
    homicides et blessures involontaires-
    fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung, würde ich sagen
    #11VerfasserSadre (440156) 06 Apr. 09, 13:14
    Kommentar
    da isses, mit Begründung, (er wurde auch deswegen verurteilt):

    http://www.maire-info.com/article.asp?param=3...

    #13VerfasserLouisa06 Apr. 09, 13:17
    Kommentar
    Wow! Vielen Dank! Das war echt hilfreich. Danke, dass ihr auch übers Französische gegangen seid! Hätte mir auch einfallen können, aber ich kann kein Französisch!
    #14VerfasserBritta07 Apr. 09, 10:02
     
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