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  • Betreff

    Staatsangehörigkeitausweis

    Quellen
    Lars Wurm wurder von der Beklagten ein Staatsangehörigkeitausweis erteilt
    VerfasserBronwyn28 Mai 09, 13:27
    VorschlagCertificate of Citizenship
    #1Verfasser QQck (264483) 28 Mai 09, 13:30
    Kommentar
    Ein Ausweis wird nicht "erteilt", sondern "ausgestellt" und bei dem fraglichen Schriftstück dürfte es sich nicht um einen Ausweis, sondern um einen "Nachweis" handeln:

    http://dict.tu-chemnitz.de/dings.cgi?lang=de...
    #2VerfasserLieven28 Mai 09, 13:32
    Kommentar
    Sofern ich den deutschen Satz richtig verstanden habe ....

    certificate of nationality oder proof of nationality
    #3VerfasserSiireny28 Mai 09, 13:33
    Kommentar
    @Siireny: Wenn du meinen Link aufrufst, siehst du den Unterschied zwischen "proof" und "certificate". Einen "proof" kann man nicht ausstellen.
    #4VerfasserLieven28 Mai 09, 13:34
    Kommentar
    Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?

    Es ist doch so, dass der Ausweis eh immer von dem Staat ausgestellt wird, dessen Staatsangehöriger man ist. Und wenn jemand mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, erhält er auch die Ausweise der entsprechenden Länder.

    Somit müsste doch passport bzw. ID card
    #5VerfasserDirk28 Mai 09, 13:39
    Kommentar
    @Dirk: Nein, was du beschreibst, ist die Situation in Deutschland. In Österreich und Großbritannien stellen die Behörden z.B. eine eigene Urkunde aus, auf der lediglich die Staatsangehörigkeit bestätigt wird.
    #6VerfasserLieven28 Mai 09, 13:42
    Kommentar
    @ Lieven

    das mag vielleicht theoretisch so sein ... aber in der Praxis wird es gebraucht. Ich habe in den Niederlanden eben so ein Dokument, dass mich als deutsche Staatsangehörige ausweist (@ Dirk: brauchte ich, obwohl ich einen deutschen Reisepass habe) und unter der niederländischen Bezeichnung dieses Dokumentes steht tatsächlich "proof of nationality".

    Ob das sprachlich korrekt ist oder nicht, gebraucht wird dieser Begriff.
    #7VerfasserSiireny28 Mai 09, 13:46
    Kommentar
    @Siireny: Die Niederlande sind kein Staat, wo Englisch Muttersprache ist, Großbritannien, wo man "certificate" sagt, hingegen schon.

    Was in den Niederlanden so alles in einer Fremdsprache gebrabbelt wird, dürfte wohl hier niemanden interessieren.
    #8VerfasserLieven28 Mai 09, 13:53
    Quellen
    Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland wird deutschen Staatsbürgern auf Antrag und nach Prüfung beim örtlichen Standesamt, in einigen Gemeinden auch durch die Ausländerbehörde. Personen mit Wohnsitz im Ausland stellen ihren Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese leitet den Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, das für Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland die allein zuständige Behörde ist. Die Bearbeitungsgebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro. Durch ihn wird der förmliche Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit geführt.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B...
    Kommentar
    Doch, das heißt schon so... (In Österreich heißt es Staatsbürgerschaftsnachweis).
    #9Verfasser RE1 (236905) 28 Mai 09, 13:56
    Kommentar
    ts..ts..ts Sachen gibt's. Es lebe die Bürokratie :-)
    #10VerfasserDirk28 Mai 09, 14:01
    Kommentar
    @ Lieven

    ich werde mit dir nicht darüber diskutieren wer sich hier rühmen kann Sprachen zu sprechen und wer sie nur brabbelt....

    Diverse Wörterbucher und auch Seiten der EU uvm. weisen proof of nationality als ebenfalls korrekten Term aus. Ich werde wohl nie verstehen, dass manche Menschen meinen, dass es immer nur EINE korrekte Übersetzung geben kann. Wir sind doch hier nicht in der Mathematik wo 1+1 nur 2 ergeben kann. Sprachen leben von ihrer Vielfalt.
    #11VerfasserSiireny28 Mai 09, 14:08
     
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