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  • Betreff

    cure or show cause notice

    [Recht]
    Quellen
    was the contractor ever issued a cure or show cause notice under the referenced contract?
    Kommentar
    ich kann mir vorstellen was es ungefähr bedeutet, aber kann mir jemand bitte die genaue Bezeichnung für "cure" und "show cause notice" sagen? Vielen Dank!
    VerfasserAlexandra (241262) 14 Jul. 09, 13:21
    Kommentar
    Nie gehört, aber ich vermute, es ist eine "cure or show cause"-notice.

    Also eine Aufforderung, einem Mangel entweder abzuhelfen oder die Gründe darzulegen (wofür? dass der Mangel nicht beseitigt wird vielleicht?)
    #1VerfasserGaleazzo14 Jul. 09, 13:32
    Kommentar
    Oh, guck mal hier...Siehe auch: show cause order
    #2VerfasserGaleazzo14 Jul. 09, 13:33
    Kommentar
    es gibt leider keinen weiteren Zusammenhang, ist eine von mehreren, verschiedenen Fragen
    #3VerfasserAlexandra (241262) 14 Jul. 09, 13:35
    Kommentar
    Da kann ich auch nur raten (was ich hier ungern tue!).

    Wurde dem Vertragspartner im Rahmen des Vertrags, auf den Bezug genommen wurde, Heilung angetragen oder wurde er zur Klagebegründung aufgefordert?

    Macht aber nicht unbedingt Sinn, sorry.
    #4Verfasser susanne133 (607830) 14 Jul. 09, 13:41
    Kommentar
    Vielleicht hilft das (aus dem Dietl/Lorenz):

    show cause order --> order to show cause --> gerichtliche Verfügung, Einwendungen gegen eine beabsichtige Maßnahme des Gerichts vorzubringen

    Und der Romain nennt das: gerichtliche Verfügung, Einwendungen vorzubringen


    Mit anderen Worten unterstütze ich Galeazzo: vielleicht soll er den Mangel entweder abstellen oder sich verteidigen?
    #5Verfasser penguin (236245) 14 Jul. 09, 13:43
    Kommentar
    Ich hab den Romain nur deutsch-englisch, Mist. Aber mit der Satzkonstruktion "was the contractor issued" muss es doch eher so sein, dass man das ihm gegenüber äußert? Oder steh ich grad auf'm Schlauch?
    #6Verfasser susanne133 (607830) 14 Jul. 09, 13:47
    Kommentar
    Susanne, dass auch du als Fachfrau es nicht weißt, ist beruhigend ;-)

    Hallo penguin *wink*

    Alexandra, es würde uns vielleicht schon weiterhelfen zu wissen, aus was für einem Text/Dokument diese Frage stammt. Ein Gerichtsdokument? Rede eines Anwalts?
    #7VerfasserGaleazzo14 Jul. 09, 13:48
    Kommentar
    es ist ein Fragebogen zu einem Referenzprojekt, das der Kunde ausfüllen soll.
    Die vorhergehende Frage lautet: Wurde der Sicherheitsplan eingehalten, die nächste Frage lautet: Würden Sie der Firma weitere Aufträge erteilen
    Also irgendwelche weitere "gerichtliche" Fragen gibt es nicht
    #8VerfasserAlexandra (241262) 14 Jul. 09, 13:53
    Kommentar
    Dann verstehe ich die Frage noch viel weniger. Tut mir echt leid.

    @Galeazzo: aber es fördert meine Selbstzweifel!!! :-)
    #9Verfasser susanne133 (607830) 14 Jul. 09, 13:55
    Kommentar
    Kann das sein, dass das "Has" heißen muss statt "was"???
    #10Verfasser susanne133 (607830) 14 Jul. 09, 13:56
    Kommentar
    # 10 Nein, "was" kann schon passen: "Hat man dem Auftragnehmer jemals ein Dingensbumens gegeben/vorgelegt"?


    Wo sind denn der BLZ-Bubi, neutrino, judex etc.? Nie da, wenn man sie braucht, diese Kerle!
    #11VerfasserGaleazzo14 Jul. 09, 13:59
    Kommentar
    Ich glaub, da könnte sogar BLZ nicht weiterhelfen...
    #12Verfasser susanne133 (607830) 14 Jul. 09, 14:02
    Kommentar
    also es steht mit Sicherheit "was" da. Wenn ich schreibe, "Erging gegen den Unternehmer jemals eine gerichtliche Verfügung", stimmt das dann grob sinngemäß? Weil dann schreibe ich das, ich muss es abschicken...
    #13VerfasserAlexandra (241262) 14 Jul. 09, 14:04
    Kommentar
    nur "gerichtliche Verfügung" geht nicht ,weil ein Gericht tausenderlei Dinge verfügen kann.

    Hier geht es offenbar darum, dass man wissen will, ob der Auftragsnehmer mal irgendeiner Vertragsverpflichtung (wahrscheinlich zur Erbringung irgendwelcher Leistungen/Lieferungen) nicht nachgekommen ist, so dass es nötig war, ihn mit so einer cure or show cause notice aufzufordern, den Fehler zu beheben.

    Solange aber keiner weiß, was das ist, kann man es auch nicht übersetzen.
    #14VerfasserGaleazzo14 Jul. 09, 14:11
    Kommentar
    12 hat Recht :-(

    "cure notice" ist ja so viel wie eine "Mängelanzeige", die "show cause"-notice dürfte vielleicht damit zusammenhängen ... Aber nur geraten.

    Und ich schließe mich meinen Vorredner an - sie muß an den Dings gerichtet gewesen sein ...
    #15Verfasser B.L.Z. Bubb (601295) 14 Jul. 09, 14:34
    Kommentar
    Hach schön - ich verkomme zur Nummer... *schluchz* Mein einziger Trost: Du wusstest es auch nicht...
    #16Verfasser susanne133 (607830) 14 Jul. 09, 14:36
    Kommentar
    Sorry, "susanne" wäre so uneindeutig gewesen ;-)
    #17Verfasser B.L.Z. Bubb (601295) 14 Jul. 09, 14:39
    Kommentar
    Wohingegen "ich verkomme zur Nummer" hübsch zweideutig aufgefasst werden könnte
    #18VerfasserSCNR14 Jul. 09, 14:41
    VorschlagRemedies under English law
    Quellen
    Issue a cure notice when there is sufficient time for the contractor to cure
    identified performance problems and a formal remedy is required. Issue a show cause notice when the delivery or performance period has expired to give the contractor an opportunity to show cause why the contract should not be terminated.
    Kommentar
    In German legal terms the cure notice would be comparable, if not equal, to "Nacherfuellung" though the German law does not have a notice for that as its a statutory right. The idea of "show cause" notice does only exist in the "Treu und Glauben" rules and concepts of sec. 242 German Civil Code, i.e. only if the termination of the contract would lead to an unbearable burden (very high hurdle!) for the party who is in breach of contract, then it might not be terminated under very limited circumstances.
    #19VerfasserAntje14 Jul. 09, 14:51
    Kommentar
    #19 Klasse! Nun wissen wir endlich, was es ist! *applaudier*


    (Hab leider keine Idee für eine knackige Übersetzung)
    #20VerfasserGaleazzo14 Jul. 09, 14:55
    Kommentar
    Ja, danke. Aber auch mir fällt für diese "dhow cause"-Nummer nichts ein, außer "Rücktrittsandrohung", was ja nach Antjes Ausführungen nicht dasselbe ist ...
    #21Verfasser B.L.Z. Bubb (601295) 14 Jul. 09, 14:58
    Kommentar
    Wenn das im deutschen Rechtssystem so nicht existiert, wird man es wohl wie in allen solchen Fällen auf Englisch belassen und mit einer Erklärung in Klammern versehen müssen:

    - Hat der Auftragnehmer jemals eine cure or show cause notice (ungefähr: Aufforderung zur Nachbesserung mit Rücktrittsandrohung) erhalten?
    #22VerfasserGaleazzo14 Jul. 09, 15:01
    Kommentar
    Was mir noch nicht so ganz klar ist - bedeutet das "eine cure notice or a show case notice", oder ist "cure or show case" ein untrennbar kombinierter Begriff?
    #23Verfasser B.L.Z. Bubb (601295) 14 Jul. 09, 15:03
    Kommentar
    Wenn man's als "cure or show cause notice" gürgelt, kommen Treffer, die darauf schließen lassen, dass es ein kombinierter Begriff ist. Probier's zur Sicherheit aber mal selbst aus.
    #24VerfasserGaleazzo14 Jul. 09, 15:07
    VorschlagAufforderung zur Nacherfuellung und Ruecktrittsandrohung
    Quellen
    The notices are legally two different things though they are usually combined in one document.

    Kommentar
    I think the best way to translate this would indeed be to use the English term and then put the German explanation in brackets. It seems to me that the suggestions made - Aufforderung zur Nacherfuellung und Ruecktrittsandrohung - are the best to describe the concept under English law.
    #25VerfasserAntje14 Jul. 09, 15:07
    VorschlagMängelbeseitigungsklage ?
    #26Verfasserdoubledutch14 Jul. 09, 15:08
    Kommentar
    @ Doubledutch - I disagree. This is a remedy under English law. Maengelbeseitigungsklage is only possible under German law AFTER you unsuccessfully tried to get Nacherfuellung etc. This notice is, however, to get just that. Court proceedings may or may not follow at a later stage.
    #27VerfasserAntje14 Jul. 09, 15:12
    VorschlagMängelanzeige
    Kommentar
    Hallo,

    ich denke, im deutschen Vertragswesen ist für die cure notice der Begriff der Mängelanzeige im Gebrauch, d. h. ein Contractor hat etwas fertig gestellt und nach der Abnahme taucht ein Mangel auf, der angezeigt wird und vom Contractor zu beheben ist.
    Ich hab übrigens den gleichen Fragebogen dieser Institution, der kursiert offenbar in D... Nachdem die vom "übern Großen Teich" kommen, ist das wohl aus dem amerikanischen Vertragswesen.

    Bzgl. der Show cause notice kann ich nur raten - ist das die nächste Stufe (In-Verzug-Setzung oder Ersatzvornahme) oder eine formale Begründung für den Mangel.
    #28VerfasserMartin15 Jul. 09, 12:52
    Kommentar

    Die in #2 verlinkte Diskussion ist mittlerweile um eine muttersprachliche Erläuterung zum Unterschied zwischen show cause notice/letter und show cause order reicher:

    show cause order - Deutsch gesucht: Englisch ⇔ Deutsch Forum - leo.org

    #29VerfasserRominara (1294573)  14 Feb. 23, 13:23
    Kommentar

    Ich würde - zumindest ganz grob - sowas sagen wie: Wurde bezüglich dieses/des vorgenannten Vertrages schon einmal wegen einer Pflichtverletzung Abhilfe verlangt oder eine erfolglos abgelaufene (Nach-)Frist gesetzt?


    Ein Pendant zu einer show cause notice gibt es im deutschen materiellen Zivilrecht meines Wissens nach nicht. Einer Pflichtverletzung muss abgeholfen werden - meist durch schlichte Erfüllung nach §362ff. BGB (z.B. bei Nichtleistung) oder, noch häufiger, durch Nacherfüllung (was aber auch nur der modifizierte ursprüngliche Erfüllungsanspruch ist).

    Wenn Abhilfe (Nacherfüllung beispielsweise, oder Mangelbeseitigung im Mietrecht - wörtlich Abhilfe heißt es beispielsweise im Pauschalreiserecht, siehe §651k BGB) fehlschlägt, geht man im mir bekannten deutschen Zivilrecht zu den sog. Sekundärrechten Rücktritt oder Minderung, oder bei Dauerschuldverhältnissen (Mietrecht!) auch zur Kündigung, über.


    Die beiden letzteren Gestaltungsrechte erfordern aber im Allgemeinen - ja, es gibt genügend Fälle, wo sie entbehrlich ist (§323 II, 440, 475d, 543 III S. 2, 636, 651k II BGB...) - den erfolglosen Ablauf einer gesetzten Frist.


    Aber ein Anspruch allein darauf, Auskunft über den Grund für eine Pflichtverletzung zu erhalten, gibt es im mir bisher bekannten deutschen materiellen Zivilrecht nicht.


    Prozessrechtlich ließe sich vielleicht was mit Glaubhaftmachung anfangen, aber da weiß ich noch viel zu wenig.

    #30Verfasser BenatarsComrade (1182552)  14 Feb. 23, 22:59
     
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