Werbung
LEO

Sie scheinen einen AdBlocker zu verwenden.

Wollen Sie LEO unterstützen?

Dann deaktivieren Sie AdBlock für LEO, spenden Sie oder nutzen Sie LEO Pur!

 
  •  
  • Übersicht

    Deutsch gesucht

    he maliciously refrains from earning

    Betreff

    he maliciously refrains from earning

    Quellen
    The Employee shall retain his claim to contractual remuneration for the period of release; however, he shall set off against such remuneration the amount of what he saves as a result of not rendering the services, or earns by employing his services otherwise, or which he maliciously refrains from earning.
    Kommentar
    wieder aus demselben Arbeitsvertrag (und hoffentlich der letzte Knackpunkt):
    Bei Freistellung durch den Arbeitgeber aufgrund von groben Verstoßen gegen den Vertag:
    "Der Arbeitnehmer wird seinen Anspruch auf vertragsgemäße Vergütung für die Dauer der Freistellung behalten, allerdings hat er gegen die Vergütung den Betrag zu rechnen, den er aufgrund der fehlenden Leistung spart oder verdient, indem er seine Leistung anderweitig einbringt, oder ???"

    Habt Ihr eine Idee?

    Verfasserkadda12 Aug. 09, 17:15
    Vorschlagwenn er böswillig anderweitigen Erwerb unterläßt
    Quellen
    Bundesarbeitsgericht
    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen
    Ein gekündigter Arbeitnehmer muß sich sog hypothetischen Verdienst nur dann anrechnen lassen, wenn er böswillig anderweitigen Erwerb unterläßt. Um böswilliges Unterlassen handelt es sich, wenn der Arbeitnehmer grundlos zumutbare Arbeit ablehnt oder vorsätzlich verhindert, daß ihm zumutbare Arbeit angeboten wird.
    Auf eine unterlassene Meldung beim Arbeitsamt als Arbeitsuchender kommt es regelmäßig nicht an. Die Vorschriften über den Annahmeverzug begründen keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, die Vermittlung der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch zu nehmen.
    BAG, Urteil vom 16. 5. 2000 - 9 AZR 203/ 99 (Lexetius.com/2000,4342 [2002/5/3981])
    http://lexetius.com/2000,4342
    Kommentar
    Ich habe beinahe den Verdacht, dass dein englischer Vertragstext seinerseits auf einer Übersetzung aus dem Deutschen beruht?
    #1Verfasser mad (239053) 12 Aug. 09, 17:23
    Kommentar
    Ich vermute, aus dem Norwegischen... :-(
    #2Verfasserkadda12 Aug. 09, 18:05
     
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  
 
 
 
 
 ­ automatisch zu ­ ­ umgewandelt