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  • Betreff

    bon pour accord

    Kontext/ Beispiele
    La signature vaut pour: bon pour accord entier et sans réserve
    VerfasserLinnea05 Dez. 05, 10:27
    Vorschlagzur Unterschrift , i.S. von: mit dem Inhalt einverstanden
    Kontext/ Beispiele
    Bon pour accord (J’ai pris connaissance des 5 pages de ce contrat et en accepte les termes des conditions générales)
    Kommentar
    Bei französischen Veträgen recht üblich, bei deutschen weniger.
    #1VerfasserRosenthal05 Dez. 05, 11:49
    VorschlagZur Unterschrift
    Kontext/ Beispiele
    der Rest war nur erklärend gemeint... ;)
    #2VerfasserRosenthal05 Dez. 05, 11:51
    Kontext/ Beispiele
    La signature vaut pour: bon pour accord entier et sans réserve

    Am Ende eines Vertrages heißt das soviel wie: Mit der Unterschrift bestätige ich, daß ich den Inhalt des Vertrages zur Kenntnis genommen und vorbehaltslos akzeptiert habe.

    Manchmal soll dadurch auf alle Vertragsteile (etwa auch AGB auf einer Rückseite Bezug genommen werden)
    #3VerfasserRosenthal05 Dez. 05, 12:38
    Vorschlaggut für die Vereinbarung
    #4Verfasser zorbeck (1282478) 21 Okt. 25, 18:55
    Kommentar

    Doucet / Fleck (1988, auf Papier) hat da : 


    bon pour (ZR) gut für ... (Formel, die der frz. Schuldner bis 1980 vor seine Unterschriift setzen mußte, um seiner Verpflichtung Rechtskraft zu verleihen).

    #5Verfasser no me bré (700807) 21 Okt. 25, 19:37
    Kommentar

    zorbeck, war es wirklich nötig, diesen Faden nach 20 Jahren auszugraben, um - mit Verlaub gesagt - solchen Unsinn zu verzapfen? Rosenthal hatte bereits alles Nötige gesagt.

    #6Verfasser Yps (236505) 22 Okt. 25, 10:30
    Kommentar

    Wobei es heute eher darum geht, damit die wesentliche Unterschrift zu identifizieren, soweit mehrere (in einem Vertrag / Formular) notwendig sind.

    #7Verfasser robojingler (1321596) 22 Okt. 25, 13:24
    Kommentar

    Wie kommst du darauf, robojingler? Es ist genau so, wie Rosenthal es in #1 erwähnte, gleich wieviele Unterzeichnende es gibt.

    #8Verfasser Yps (236505) 22 Okt. 25, 14:23
    Kommentar

    Ich meinte nicht mehrere Vertragsparteien, sondern mehrere Unterschriften der gleichen Vertragspartei.


    Rechtlich gesehen ist nur eine Unterschrift jeder Vertragspartei notwendig (wesentlich). Oft lassen sich jedoch z.B. Versicherungen und Banken die allgemeinen Geschäftsbedingungen und besondere Klauseln einzeln abzeichnen. Es gibt dazu in Frankreich sogar eine gesetzliche Regelung betreffend Kreditverträge: hier müssen die Angaben zur Kreditwürdigkeit separat unterzeichnet werden (Article L312-17 - Code de la consommation). Nur der Hauptvertrag erhält ggf. den Zusatz (bon pour accord, lu et approuvé etc.) und identifiziert so die rechtlich wesentliche Unterschrift in Bezug auf das Ensemble der Unterlagen.


    Der Zusatz hat übrigens keine Rechtsnotwendigkeit, jedoch (im Streitfall) eine hohe Beweiskraft.

    #9Verfasser robojingler (1321596)  22 Okt. 25, 15:10
    Kommentar

    Dieses "Bon pour accord" wird meist nicht im juristischen Zusammenhang verwendet, sondern intern. Z.B. um seinen Urlaub absegnen oder einfach eine bestimmte Handlung/Initiative genehmigen zu lassen.

    Da es im Dt. so etwas nicht gibt (m.W.), genügt eigentlich die Erklärung von Rosenthal in #1 völlig. Alles andere ist vor allem verwirrend.

    #10Verfasser Yps (236505) 24 Okt. 25, 10:18
    Kommentar

    Sorry, aber der Kontext des OP war sicher nicht, den Urlaub absegnen (zu lassen).

    #11Verfasser robojingler (1321596)  24 Okt. 25, 11:50
     
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