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    Deutsch gesucht

    vu pour legalisation de signature de

    Betreff

    vu pour legalisation de signature de

    Quellen
    Vu pour legalisation de signature de...

    Aus einer tunesischen Geburtsurkunde.
    VerfasserPatinga (475965) 12 Jan. 10, 12:32
    Vorschlaggesehen zum Zwecke der Beglaubigung von
    Quellen
    Kommentar
    Damit wird vermerkt, dass die Unterschrift im Hinblick auf die Beglaubigung geprüft wurde.
    #1Verfasser NellyKa (536456) 12 Jan. 10, 13:48
    Kommentar
    Ich übersetze das stets wie folgt, denn hier kommt es ja auf den Inhalt und nicht auf den genauen Wortlaut an:
    "Die Unterschrift von ... wird hiermit beglaubigt."
    #2Verfasser hannabi (554425) 12 Jan. 10, 14:47
    VorschlagIdentitätsfeststellung bei Beglaubigung [Recht][geh.]
    Quellen
    Der Notair stempelt unter eine Unterschrift:
    Vu pour légalisation de la
    signature ci-avant apposée
    Kevin Procédurier
    Notaire
    E-ville-sur-Fleuve, le 32.01.2012

    Siegel

    Deutsche Behörde behauptet das sei nicht gleichwertig ihrem gewohnten Text, den sie statt dessen sehen will (ihretwegen auch auf Französisch, aber dann wörtlich übersetzt):

    Vorstehende Unterschrift der Chantal Pachulke-Nuschenpickel, geb. Nuschenpickel, geboren am 15. Brummaire 1918
    wohnhaft 19, rue de Metz zu Diedenhofen
    ausgewiesen durch deutschen Reisepass Nr. 00493088325711
    beglaubige ich.
    Kevin Procédurier
    Notaire
    E-ville-sur-Fleuve, le 32.01.2012
    Siegel


    Kommentar
    Notaire behauptet, all dies in Deutschland geforderte sei implizit enthalten in dem Wörtchen "législation", denn das dürfe und könne er nur schreiben (i.e. stempeln), wenn er all das, was die deutsche Behörde explizit sehen will, auch geprüft habe.

    Selbst wenn er den Namen der Unterschreibenden, Pachulke-Nuschenpickel, schreiben wolle, gäbe es ein neues Problem. Der Doppelname sei illegal, die Frau hiesse nur Nuschenpickel, könne das aber nicht belegen mit ihren deutschen Dokumenten.

    Und in der Tat, bei diversen Rechtssachen musste die Frau oft mit dem Mädchennamen Nuschenpickel unterschreiben und Behördenpost, z.B. Aufforderung zur Mammographie und PIP-Ausbau, kommen unter dem Mädchennamen.

    Zusätzlich wirft der Notar ein, dass er den deutschen Text, unter dem die Unterschrift steht, nicht lesen wolle oder lesen müsse.
    Wenn er mehr schriebe, käme er schnell in die Zone, in der er sich inhaltlich mit dem Text befassen müsse, wofür er aber zu wenig deutsches Fachwissen habe.

    Kann jemand etwas hifreiches zum Thema sagen?

    Begleitumstände:
    Die Angelegenheit ist dringend wg. diverser Fristen und
    Notariate sind nicht gerade dicht gesät hier und
    die Unterschreibende nicht leicht transportabel.
    #3Verfasser Pachulke (286250) 18 Jan. 12, 18:39
    Kommentar
    Ich denke, dass das nur von einem Notar beantwortet werden kann.

    Für beeidigte Übersetzer (bin eine) gelten andere Vorschriften, die weniger stringent sind, denn man muss ja nur die Übereinstimmung mit dem Urtext beglaubigen.
    #4Verfasser hannabi (554425) 18 Jan. 12, 20:05
    VorschlagBehördenkram
    Kommentar
    Habe meine Anfrage #3 ins Land-&-Leute-Forum verschoben, wo er wohl passender ist, denn übersetzt werden muss eigentlich nichts.

    Editiern war nicht mehr, da Autorin #4, hannabi, dankenswerterweise schon kommentiert hat.

    Siehe auch: [fr-de] Identitätsfeststellung bei Beglaubigung [Re...
    #5Verfasser Pachulke (286250) 18 Jan. 12, 20:27
     
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