Quellen | Der Notair stempelt unter eine Unterschrift: Vu pour légalisation de la signature ci-avant apposée Kevin Procédurier Notaire E-ville-sur-Fleuve, le 32.01.2012 Siegel
Deutsche Behörde behauptet das sei nicht gleichwertig ihrem gewohnten Text, den sie statt dessen sehen will (ihretwegen auch auf Französisch, aber dann wörtlich übersetzt):
Vorstehende Unterschrift der Chantal Pachulke-Nuschenpickel, geb. Nuschenpickel, geboren am 15. Brummaire 1918 wohnhaft 19, rue de Metz zu Diedenhofen ausgewiesen durch deutschen Reisepass Nr. 00493088325711 beglaubige ich. Kevin Procédurier Notaire E-ville-sur-Fleuve, le 32.01.2012 Siegel
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Kommentar | Notaire behauptet, all dies in Deutschland geforderte sei implizit enthalten in dem Wörtchen "législation", denn das dürfe und könne er nur schreiben (i.e. stempeln), wenn er all das, was die deutsche Behörde explizit sehen will, auch geprüft habe.
Selbst wenn er den Namen der Unterschreibenden, Pachulke-Nuschenpickel, schreiben wolle, gäbe es ein neues Problem. Der Doppelname sei illegal, die Frau hiesse nur Nuschenpickel, könne das aber nicht belegen mit ihren deutschen Dokumenten.
Und in der Tat, bei diversen Rechtssachen musste die Frau oft mit dem Mädchennamen Nuschenpickel unterschreiben und Behördenpost, z.B. Aufforderung zur Mammographie und PIP-Ausbau, kommen unter dem Mädchennamen.
Zusätzlich wirft der Notar ein, dass er den deutschen Text, unter dem die Unterschrift steht, nicht lesen wolle oder lesen müsse. Wenn er mehr schriebe, käme er schnell in die Zone, in der er sich inhaltlich mit dem Text befassen müsse, wofür er aber zu wenig deutsches Fachwissen habe.
Kann jemand etwas hifreiches zum Thema sagen?
Begleitumstände: Die Angelegenheit ist dringend wg. diverser Fristen und Notariate sind nicht gerade dicht gesät hier und die Unterschreibende nicht leicht transportabel.
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