Kommentar | Der "coniuge" im Rahmen der Italienischen Steuergesetzgebung ist jener gesetzliche Ehepartner, der rechtmässig mit mir verheiratet ist, nicht von mir gerichtlich geschieden ist oder de facto von mir getrennt lebt. Der Begriff "coniuge a carico" musste vom italienischen Gesetzgeber, so wie auch alle anderen steuertechnischen Begriffe, für die deutschsprachigen Südtiroler ins Deutsche übersetzt werden, eben in " ein zu Lasten lebender Ehepartner" und entstammt daher nicht der deutschen Terminologie. Das alles hat weder mit Unterhaltsverpflichtungen noch mit -berechtigung zu tun, sondern ist wie folgt zu verstehen: Hat mein Ehepartner kein eigenes Einkommen, oder es ist geringer als der Höchstbetrag von € 2.840,00/Jahr, so wird er als "zu meinen Lasten lebend" bezeichnet. Dafür kann ich, steuerpflichtiger Ehepartner, einen Betrag von maximal € 800,00 (je nach Einkommen) vom zu versteuernden Einkommen abziehen, sowie dessen Arztrechnungen, Prämienzahlungen für Lebensversicherungen, usw. Das gleiche gilt für die gemeinsamen Kinder: bei nur einem steuerplichtigen Ehepartner sind sie zu 100% zu seinen Lasten (a carico), andernfalls zu je 50% der beiden Ehepartner. |
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