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  • Betreff

    signature with capacity

    [Recht][Amer.]
    Quellen
    Für die Unterzeichnung eines Vertrages wird von meiner Firma eine "signature with capacity" aus den USA gefordert. Gibt es hier eine rechtlich saubere Übersetzung bzw. mit welcher Art von Vollmacht ist dies in Deutschland vergleichbar? z.B. Handlungsvollmacht Prokura
    VerfasserJBee18 Okt. 10, 15:26
    Kommentar
    Das liest sich für mich einfach nach "Unterschrift inkl. Stellenbeschreibung/Rolle", ob da eine Vollmacht mit verbunden ist, erschließt sich mir nicht. Wird das so im Amerikanischen verwendet? Oder ist das die Interpretation einer deutschen Firma?
    #1Verfasseriom18 Okt. 10, 15:40
    VorschlagUnterschrift eines Zeichnungsbefugten?
    #2VerfasserGaleazzo (259943) 18 Okt. 10, 15:42
    Kommentar
    Sehe es wie 2.
    #3Verfasser B.L.Z. Bubb (601295) 18 Okt. 10, 15:43
    Kommentar
    In American law, "capacity" is more than just "authority" befugen, more like Rechtsfähigkeit, "the power to understand one's actions intelligently and control them accordingly." Legal capacity refers to mental faculties. Someone lacking capacity needs a legal guardian or someone acting as a power of attorney.
    #4Verfasser Agalinis (714472) 18 Okt. 10, 17:15
    Kommentar
    Je länger ich darüber nachdenke, desto eher komme ich zu dem Ergebnis, daß vielleicht doch "einfach" die Position (GeschFü, Prokurist, "authorized signatory", etc.) gemeint sein könnte.

    Agalinis, ich denke mal, daß bei einem Vertrag davon ausgegangen wird, daß der Unterzeichnende geistig in der Lage ist, die Tragweite seines Tuns zu ermessen ;-)
    #5Verfasser B.L.Z. Bubb (601295) 18 Okt. 10, 17:21
     
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