Wir sind hier ganz offenbar bei den Schildbürgern. :D
Da überschlagen sich Leute, den Erhalt dubioser Übersetzungsvorschläge durch Zitieren von Proz.com-Einträgen zu verfechten. Proz.com ist ein Übersetzerforum, daher ganz sicher keine verlässliche Quelle.
Und dann steht im Proz-Beitrag auch noch: "Ernst gives trigger stop for Voranschlag, but I would go with Greg's suggestion."
Also: "Ernst nennt zwar Voranschlag für trigger stop, ich würde aber Gregs Lösung bevorzugen."
Kombiniert mit: "Sie kommt anscheinend aus dem "Ernst" und von diesem haben wir schon frueher einige Eintraege aus LEO geschmissen, wenn meine Erinnerung nicht truegt."
Argument 1 sagt also aus: Steht zwar im Ernst, scheint aber nicht richtig zu sein.
Argument 2 bestätigt, dass schon in der Vergangenheit Ernst-Einträge aus Leo entfernt wurden. Wohl kaum, weil sie sich als zutreffend erwiesen.
Und dennoch soll diese Argumentationskombination den alten Eintrag ERHALTEN, obwohl sie dagegen wirkt. :D
Weiter: "Ich habe aufgefuehrt, dass die von dir als falsch bezeichnete Uebersetzung im technischen Umfeld durchaus stimmen kann,"
Wir lernen: Falls eine Übersetzung stimmen KANN, muss sie unbedingt erhalten werden.
Mehr: "Du kannst dich nicht gleichzeitig beschweren, dass wir uns weigern mehrere Bedeutungen eines Begriffs aufzunehmen, dann aber behaupten, dass das Beibehalten der in LEO aufgefuehrten anderen Bedeutung ein Fehler ist."
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? - Die nicht belegte, wahrscheinlich falsche Übersetzung bleibt erhalten, die richtige wird nicht ergänzt. Ok, "damals" gab es den "Abzugsstopp" noch nicht, daher werde ich dem zweiten Teil nicht vehement widersprechen.
Fakt ist: Bereits vor zwei Jahren war klar, dass beide Begriffe vorrangig bei der Schießausübung ("Voranschlag" auch in der Welt der Finanzen) verwendet werden, eine durch Leo induzierte falsche Verwendung daher höchst wahrscheinlich ist.
Folge: Die nicht belegte Übersetzung bleibt bestehen, obwohl ihre vorrangige Verwendung mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch ist; schließlich könnte sie ja vielleicht doch in irendeinem Fachbereich richtig sein.
So sollte ich mal bei meiner nächsten Steuererklärung argumentieren: "Ich gebe als Ausgaben mal 100.000 Euro an, da dies eventuell stimmen könnte."
Entschuldigung; ich muss gerade wirklich lachen. :D
Illdiko:
"Im Lichte von #24 muss das Fazit lauten: der Korrekturvorschlag #0 ist abzulehnen, der bestehende Eintrag sollte aber die Kennzeichnung Tech. bekommen, um eine Verwechslung mit der Waffenkunde zu vermeiden."
Dieses Übersetzungspaar ist nach wie vor nicht belegt. Forumsdiskussionen und Auftreten in niederländischen Dokumenten dürfen eine eher geringe Belegwirkung aufweisen.
"Vorschlag #20 ist ein Fall für die Rubrik "Neuer Eintrag für LEO" und sollte aus dem gleichen Grund um den Zusatz bei Schusswaffen oder Schusswaffe ergänzt werden."
Dem stimme ich teils zu. Nur teils, da sich die Übersetzung auf Waffentechnik generell bezieht, der Begriff "Schusswaffe" laut gesetzlicher Definition aber nur Waffen bezeichnet, bei denen ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. Damit fiele z. B. die Armbrust weg, bei der ein Abzugsstopp durchaus möglich ist.
Siehe:
http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht...(Unter uns: Diese Definition ist gefährlicher Unsinn, da der Erwerb tödlicher Waffen wie der Armbrust dadurch nicht eingeschränkt werden kann; die Volljährigkeit des Käufers reicht als Erwerbsberechtigung aus. Ständig kommt es wegen dieser Fehldefinition zu bösen Zwischenfällen mit Armbrüsten (meist werden Tiere gequält), der Gesetzgeber unternimmt jedoch nichts. Da könnte man gewisse Parallelen sehen...)
Daher "Waffentechnik" als Ergänzung, nicht "Schusswaffen". - Das mit den Korinthen habe ich hier gelernt. :)
Generell: Eure Argumentation ist für mich - vom griechischen Korinth aus betrachtet - einerseits nachvollziehbar, da sie die Vorgaben starrer Reglementierung aus eurer Sicht erfüllt.
Aber: Ihr belasst Einträge in der Datenbank, obwohl es keine echten Belege dafür gibt, fordert bei Korrekturen und Neuzugängen jedoch Fluten von Belegen, obwohl reiner Menschenverstand durchaus ausreichte.
Dann werden Begriffe trotz weitläufiger Beschäftigung damit nicht ergänzt, weil die Diskussion in der falschen Rubrik stattfindet. Siehe erneut: "Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars". So wirklich nur in Deutschland möglich. :)
Vielleicht lässt sich das Ganze aber dennoch zu einem vernünftigen Abschluss bringen:
"Abzugsstopp" nebst Ergänzung "Waffentechnik" als Übersetzung von "trigger stop" einflechten, den "Voranschlag" als Übersetzung löschen, da er nicht ausreichend belegt ist (siehe oben) und erhöhte Gefahr der Falschzuordnung besteht, da der Begriff "Voranschlag" primär bei Schießausübung und Finanzen genutzt wird.
Nun bleibt eigentlich nur noch "falsche Rubrik" als Ablehnungsargument übrig.
Wenn dem so ist: "Antrag auf Erteilung..." :D