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    certificate of debt - Schuldschein in der älteren Literatur auch Handschein

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    certificate of debt finan. - Schuldschein in der älteren Literatur auch Handschein

    Examples/ definitions with source references

    certificate of debt [finan.]--- Schuldschein in der älteren Literatur auch Handschein
    Dictionary: Schuldschein in der älteren Literatur auch H...

    Handschein (note of hand)
    Bescheinigung über eine Summe Geldes, die in Kürze zurückbezahlt werden soll. Besonders im kaufmännischen Verkehr zwischen vertrauten Geschäftspartnern bis ins 19 Jht verbreitete Form eines Zahlungsversprechens; heute selten geworden. Seiner Rechtsnatur nach ist der Handschein ein abstraktes Schuldverprechen, d.h. ein Vertrag, in welchem eine Zahlung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen den Anspruch selbständig begründet.
    http://www.finanz-lexikon.net/Handschein_1458.html

    Handschein 
    Im Geschäftsleben ist der Handschein heute selten geworden. In früheren Zeiten besaß er im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs größere Bedeutung und galt als eine Form des Zahlungsversprechens vor Allem zwischen einander bekannten Geschäftspartnern.
    Der Handschein in dieser Form war eine Bescheinigung über eine bestimmte Summe Geldes, die innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes zurückbezahlt werden sollte. Es handelt sich beim Handschein im rechtlichen Sinne also um ein Schuldversprechen, eine Art Vertrag, der die Zahlung der Summe zum Inhalt hat.
    Schuldaufnahmen wurden in den Privaturkunden dokumentiert. Der Schuldner bekannte die Höhe der aufgenommenen Schuld und benannte eine Sicherheit. Zwischen Schuldner und Gläubiger wurden Abmachungen über Zinsen und Art und Weise der Schuldentilgung getroffen und den Schuldschein erhielt der Gläubiger.
    Es war darüber hinaus für eine größere Sicherheit üblich, die Handscheine zusätzlich bei zuständigen Gerichten in das Protokollbuch einzutragen. Nach Ablösung der Schuld wurde die Tilgung amtlich bestätigt. In der Regel zahlten die Schuldner den betreffenden Betrag in einer unzerteilten Summe zurück. Es war durchaus üblich, dass Gläubiger den Schuldschein wie Geld an einen anderen übergaben.
    http://www.finanz-lexikon.de/handschein_2945.html
    Comment
    Bei dem Eintrag ist offenbar die Formatierung verlorengegangen/verrutscht. Ich nehme an, dass das "in der älteren Literatur auch" ein kursiver Kommentar sein soll (auch wenn ich danach einen Doppelpunkt erwarten würde).

    Ich habe allerdings auch Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit. Die Bezeichnung "Handschein" scheint mir auch heute noch zum Finanzvokabular zu gehören - lediglich das damit verbundene Transaktionsmodell ist offenbar selten geworden. So kommt der "Handschein" in einem weiteren Eintrag auch ganz ohne Verweis auf "ältere Literatur" aus: Dictionary: Handschein . (Bin kein Finanzexperte.)
    Authorlunatic. (406119) 16 Apr 12, 16:41
    Comment
    scheint mir auch heute noch zum Finanzvokabular zu gehören

    Worauf gründet sich diese Vermutung?

    So kommt der "Handschein" in einem weiteren Eintrag auch ganz ohne Verweis auf "ältere Literatur" aus

    Fehlende Angaben zum Sprachgebrauch sind kein Qualitätsmerkmal
    #1AuthorIlldiko (763882) 16 Apr 12, 18:17
    Comment
    #1: Worauf gründet sich diese Vermutung?
    Meine Vermutung stützt sich - naheliegenderweise - auf die beiden aktuellen Finanzlexika, die ich oben zum Beleg meiner Vermutung zitiert habe.

    #1: Fehlende Angaben zum Sprachgebrauch sind kein Qualitätsmerkmal
    Worauf zielt diese Bemerkung? Was willst Du damit sagen?
    #2Authorlunatic. (406119) 16 Apr 12, 18:32
     
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