certificate of debt [finan.]---
Schuldschein in der älteren Literatur auch HandscheinDictionary: Schuldschein in der älteren Literatur auch H...Handschein (note of hand)
Bescheinigung über eine Summe Geldes, die in Kürze zurückbezahlt werden soll. Besonders im kaufmännischen Verkehr zwischen vertrauten Geschäftspartnern bis ins 19 Jht verbreitete Form eines Zahlungsversprechens; heute selten geworden. Seiner Rechtsnatur nach ist der Handschein ein abstraktes Schuldverprechen, d.h. ein Vertrag, in welchem eine Zahlung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen den Anspruch selbständig begründet.
http://www.finanz-lexikon.net/Handschein_1458.htmlHandschein Im Geschäftsleben ist der Handschein heute selten geworden. In früheren Zeiten besaß er im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs größere Bedeutung und galt als eine Form des Zahlungsversprechens vor Allem zwischen einander bekannten Geschäftspartnern.
Der Handschein in dieser Form war eine Bescheinigung über eine bestimmte Summe Geldes, die innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes zurückbezahlt werden sollte. Es handelt sich beim Handschein im rechtlichen Sinne also um ein Schuldversprechen, eine Art Vertrag, der die Zahlung der Summe zum Inhalt hat.
Schuldaufnahmen wurden in den Privaturkunden dokumentiert. Der Schuldner bekannte die Höhe der aufgenommenen Schuld und benannte eine Sicherheit. Zwischen Schuldner und Gläubiger wurden Abmachungen über Zinsen und Art und Weise der Schuldentilgung getroffen und den
Schuldschein erhielt der Gläubiger.
Es war darüber hinaus für eine größere Sicherheit üblich, die Handscheine zusätzlich bei zuständigen Gerichten in das Protokollbuch einzutragen. Nach Ablösung der Schuld wurde die Tilgung amtlich bestätigt. In der Regel zahlten die Schuldner den betreffenden Betrag in einer unzerteilten Summe zurück. Es war durchaus üblich, dass Gläubiger den
Schuldschein wie Geld an einen anderen übergaben.
http://www.finanz-lexikon.de/handschein_2945.html