Comment | Ich muss dem Dragon in Bezug auf die "in den von Dir genannten Fällen war zuerst die Marke da" wiedersprechen.
Die von M-A-Z seinerzeit genannten Fälle waren Tesa, Kleenex und Hoover. Willst Du ernsthaft behaupten, diese drei Begriffe seien zunächst allgemeiner Sprachgebrauch gewesen und danach erst als Marken eingetragen worden? Oder worauf bezieht sich Dein Widerspruch? (schreibt man übrigens nicht mit ie)
Als wir unseren Firmennamen (Language Center) schützten, durften wir es so nicht stehen lassen, weil die beiden Wörter, zusammen oder separat, vom allgemeinen Sprachgebrauch sind. Es machte ja auch Sinn, also wurden wir zum "Übersetzungsbüro Language Center". Der Begriff muss also nicht von einem Markennamen stammen.
Ja, so funktioniert das Markenrecht, platt beschreibende Begriffe aus dem allgemeinen Sprachgebrauch sind als Marken nicht zulässig. Wenn Du eine neue Automarke kreieren willst, kommt "Auto" dafür nicht in Frage. "Car" ebensowenig, weil man davon ausgehen kann, dass das Wort und seine Bedeutung hier in Deutschland gut bekannt sind. Und so kann man auch die Marke "Language Center" für ein Übersetzungsbüro nicht schützen lassen. Was das mit dem neuen Kofferwort "Webinar"zu tun hat, verstehe ich allerdings nicht so ganz. Wenn es tatsächlich stimmt, dass jemand diesen Begriff beim DPMA hat eintragen lassen, entweder, nachdem er ihn selbst erfunden hat oder nachdem er ihn aufgeschnappt hat, bevor er allgemein bekannter wurde, dann ist er zunächst einmal geschützt, und zumindest im ersten Fall war tatsächlich auch hier erst die Marke da. |
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