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    *le détective privé, le privé - der Privatdetektiv

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    *le détective privé, le privé - der Privatdetektiv

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    la détective privée

    -

    die Privatdetektivin


    Beispiele/ Definitionen mit Quellen
    „En France la profession est populairement désignée sous le vocable "détective" (sans l'adjectif "privé") ou "enquêteur privé", et dans les romans sous celle de "détective privé". Il n'y existe aucune appellation légale ou obligatoire ni titre protégé.“ (http://fr.wikipedia.org/wiki/D%C3%A9tective )

    „Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des englischen private investigator oder private detective oder detect hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in englischsprachigen Ländern ein Dienstgrad bzw. eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden ist, wird durch den Zusatz private der Unterschied zum Beamten hervorgehoben. Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sogenannten Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann selbstständig oder in einer Detektei bzw. Rechtsanwaltskanzlei als Angestellter arbeiten …
    Private Auftraggeber schalten Privatdetektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten ein, also in zivilrechtlichen Angelegenheiten.
    Von Unternehmen werden eher Wirtschaftsdetekteien eingesetzt, die sich auf Ermittlungen, Recherchen und Observationen im gewerblichen Bereich spezialisiert haben. Dazu gehören Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie die Überprüfung von Schuldnern. Immer häufiger ermitteln Detekteien auch in Sachen Patentrechtsverletzung. Nicht zu vergessen sind forensische Untersuchungen in Bezug auf Computerkriminalität sowie Lauschabwehr als Gegenmaßnahme für Wirtschaftsspionage.
    Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.
    In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den Gerichtsvollziehern vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Detektiv (

    Détective privé, et n. m., un privé (fam.) : un détective privé, aux États-Unis (ou dans les romans policiers influencés par les États-Unis). (GRobert)

    http://www.duden.de/rechtschreibung/Privatdetektiv
    http://www.duden.de/rechtschreibung/Privatdet...

    Langenscheidt: Privatdetektiv = détective m (privé)

    PONS: Privatdetektiv(in) - détective mf privé(e)
    Kommentar
    LEO hat zwar „détective professionnel= der Berufsdetektiv“, aber noch nicht den Privatdetektiv, wie mir oopsy signalisierte. Allerdings unterscheiden sich die Bezeichnungen in den verschiedenen Ländern etwas, je nach Kontext bzw. der speziellen Funktion der betreffenden Personen (siehe die beiden Wikip.-Artikel). Das wird Langenscheidt dazu bewogen haben, das Attribut privé in Klammen zu setzen. Robert (s. o.) nennt für den Privatdetektiv auch das Substantiv „le privé“. Wie sollte das im Dico gehandhabt werden?

    Im Dico fehlen auch noch Kaufhausdetektiv bzw. Ladendetektiv (Langenscheidt: détective de grand magasin, PONS: inspecteur m de magasin).
    Verfasser mars (236327) 16 Jan. 14, 10:22
     
     
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