Kommentar | M-A-Z, Du spaltest die Haare, die ich mir jetzt raufen muss. (Vergiss Dein Haare-Beispiel; "sich die Haare raufen" ist reflexiv, "sie raufte ihre Haare" ist schon deshalb falsch.)
Deine Behauptung, ein Possessivpronomen könne einen Artikel "vollgültig ersetzen", entbehrt jeder Grundlage ...
Duden-Grammatik: Possessivpronomen sind "Artikelwörter, und zwar sowohl formal als auch semantisch. ... Semantisch ersetzen sie den definitiven Artikel ..." (Nr. 368 in der 8. Auflage). Mit anderen Worten: Possessivpronomen liefern alle Kasus-, Genus-, Numerusinformationen, die der bestimmte Artikel auch liefert, und machen diesen daher überflüssig. Das meine ich mit "vollgültig".
... das kann man nicht beliebig austauschen.
Das hat niemand behauptet. Sie können ihn ersetzen. Nicht: Sie können in beliebigen Kontexten gegen ihn ausgetauscht werden. In "du bist ganz und gar mein Eigen" steckt der Artikel im Possessivpronomen und kennzeichnet daher ein Substantiv; in "ich mache mir diese Auffassung zu eigen" gibt es keinen Artikel vor "eigen".
Mit der Umwandlung in ein Adjektiv in den "zu eigen"-Wendungen im Zuge der Rechtschreibreform ist der Gebrauch von "Eigen" als Substantiv auf eine einzige Redewendung zusammengeschrumpft ...
Bitte genau lesen. "Eigen" ist schon seit dem Althochdeutschen ein Adjektiv. Die Rechtschreibreform kann keine Wörter "umwandeln", aber sie kann sie verkennen und damit in die deutsche Grammatik eingreifen, wie sie es in zahlreichen Fällen getan hat. In diesem Fall hat sie 1996 bis irgendwann vor 2006 ein Substantiv gesehen, wo keines war. (Analog: es tut mit leid, du bist schuld, ich bin dir feind, du hast recht ...) Sie hat also in den Prozess der Desubstantivierung, der im Deutschen im Gange ist (und auch schon bei "mein E/eigen" zu beobachten war!), eingegriffen. Dieses Missverständnis ist beseitigt worden, und "eigen" in "zu eigen machen" u.a. gilt wieder als Adjektiv.
Als Synonym für Eigentum (= semantische Ebene) kann man es [= Eigen] nicht als veraltet bezeichen. In der Wendung "sein Eigen nennen" heißt es ja nach wie vor "Eigentum". Veraltet ist lediglich der Gebrauch (= pragmatische Ebene) außerhalb von festen Redewendungen.
Eben. Deshalb habe ich gesagt: Eigen (veraltet, gehoben, selten) ist ein Begriff für property, aber eben ein seltener und veralteter. Die Redewendung "sein Eigen nennen" ist dagegen sehr lebendig und muss in jedem Falle eingetragen werden.
Aber ich hänge mein Herz nicht an diesen Eintrag, auch wenn "Eigen" als Substantiv etwa in Kirchenliedern vorkommt und es Nicht-Muttersprachlern helfen könnte zu wissen, dass es ein gehobenes Wort für Eigentum ist. Es ist mir ziemlich wurscht, ob dieses seltene Wort in LEO eingetragen ist. Es gibt für LEO derzeit wahrlich Wichtigeres (Stichwort Fehlerbeseitigung).
Ich kenne niemanden, der sagt: "Das hat sie sich zu Eigentum gemacht".
Ich auch nicht. Schon weil Du hier wieder das Adjektiv durch das Substantiv ersetzt (siehe oben). So leicht passiert das. Deshalb finde ich es viel wichtiger, die Fehlschreibung bei "zu eigen machen/geben" zu beseitigen. |
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