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    Falscher Eintrag in LEO?

    attempted extortion - Erpressungsversuch

    Falscher Eintrag

    attempted extortion - Erpressungsversuch

    Korrektur

    extortion attempt

    Recht Subst. -

    Erpressionsversuch

    Subst.
    Beispiele/ Definitionen mit Quellen
    ‘Millionaire Matchmaker’ contestant pleads guilty to extortion attempt

    http://knoxblogs.com/humphreyhill/2014/07/10/...
    Kommentar
    cp. LEO
    attempted extortion = versuchte Erpressung
    VerfasserwMw (753171) 20 Jul. 14, 12:57
    Kommentar
    Im Prinzip ja. Wenn man den Satz allerdings übersetzt, würde man sage: ".... erklärt sich der versuchten Erpressung schuldig." Es ist nicht immer möglich 1:1 zü übersetzen.

    In dem nachstehenden Fall würde auch ich "extortion attempt" mit "Erpressungsversuch" übersetzen

    http://variety.com/2009/scene/news/letterman-...

    Hier hingegen wären sowohl die Übersetzung "Erpressungsversuch" als auch "versuchte Erpressung" möglich. (Der Erpressungsversuch an Johnny Carson / Die versuchte Erpressung des Johnny Carson)

    http://www.accesshollywood.com/henry-bushkin-...

    Es kommt wie immer auf den Zusammenhang an.
    #1Verfassercassandra (430809) 20 Jul. 14, 13:14
    Kontext/ Beispiele
    -
    Kommentar
    noun + noun (compound noun) =
    HW + HW (zusammengesetzes HW)
    #2VerfasserwMw (753171) 20 Jul. 14, 15:04
    Kommentar
    wmw, könntest Du Dir die Mühe machen und Dich in ganzen Sätzen ausdrücken? Nur weil im Original ein zusammengesetztes Hauptwort steht, muss in der Übersetzung nicht zwangsläufig auch ein zusammengesetztes Hauptwort stehen. In Deinem Beispielsatz passt es z.B. nicht.

    Mach Dir doch bitte mal die Mühe und übersetze einen Satz vollständig. Übersetzen bedeutet auch, dass man nicht nur einzelne Wörter rauspickt. Der Zusammenhang muss stimmen.
    #3Verfassercassandra (430809) 20 Jul. 14, 15:08
    Kontext/ Beispiele
    Unterstützt, allerdings nicht aus grammatikalisch-sprachlichen Gründen.
    Kommentar
    "attempted extortion" = "versuchte Erpressung" ist ein Straftatbestand, dessentwegen man angeklagt wird und sich schuldig bekennen kann.

    "extortion attempt = "Erpressionsversuch" ist die Kurzbeschreibung einer kriminellen Handlung, die z.B. die Polizei verwendet, aber keine juristische Kategorie, die im StGB steht.

    Eine Zeitungsschlagzeile wie "pleads guilty to extortion attempt" mag sprachlich möglich sein, ist aber sachlich laienhaft, so wie immer wieder "jemanden ausweisen" und "jemanden abschieben" verwechselt wird - eine ähnliche Handlung aber juristisch zwei Paar Schuhe. Im Journalismus muss man mit solchen sachlichen Ungenauigkeiten leben, aber LEO sollte einen höheren Standard haben.
    #4VerfasserRodos (930149) 20 Jul. 14, 18:53
    Kontext/ Beispiele
    Tennessee TV 'Millionaire' accused of extortion attempt

    http://www.wate.com/story/25646301/tennesssee...
    Kommentar
    -
    #5VerfasserwMw (753171) 20 Jul. 14, 19:51
    Kommentar
    wmw, der Straftatbestan lautet, wie Rodos bereits erklärt hat, versuchte Erpressung, nicht Erpressungsversuch. Bitte lies noch einmal Rodos Kommentar. Dein Link ist da nicht sehr hilfreich. Da Du es ablehnst zu argumentieren, fällt es zunehmend schwer, Dich ernstzunehemn.

    Mach Dir bitte einmal die Mühe und übersetze einen vollständigen Satz und nicht nur einzelne Wörter. Du wirst recht schnell feststellen, was geht und was nicht.

    Nur weil ein Satz auf Englisch auf eine bestimmte Art funktioniert, muß er nicht auf Deutsch ebenso funktionieren.

    #6Verfassercassandra (430809) 20 Jul. 14, 20:16
    Kommentar
    Mal ganz abgesehen von allem anderen, ist der Korrekturvorschlag schon alleine deshalb abzulehnen, weil es das Wort "Erpressionsversuch" überhaupt nicht gibt.
    #7VerfasserSachs (638558) 21 Jul. 14, 09:24
    Kommentar

    OT: Hab ich im Urlaub was verpasst? Kann mir jemand die letzte Häutung von wmw (386353) zu wMw (753171) erklären (einer Identität des unverkennbar identischen Users, die auch im Februar schon mal eine Woche aktiv war)?

    #8Verfasserlingua franca (48253) 21 Jul. 14, 13:01
    Kommentar
    Querverweis zur zweiten Anfrage, fürs Archiv: Siehe auch: Versuch der Erpressung
    #9Verfassermad (239053) 21 Jul. 14, 14:01
     
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