Ich versuch's nochmal: Eine EU-Verordnung ist ein Rechtsakt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)Zwar ist das IASB eine private Institution; die von ihm publizierten Standards werden aber durch das Endorsement-Verfahren europäisches Recht, und in diesem Zuge werden in den EU-Sprachen Übersetzungen angefertigt.
Beachte im HGB den hervorgehobenen Teil "übernommenen Rechnungslegungsstandards": Das gilt für alle Standards, die nach diesem Verfahren in EU-Recht übernommen werden, auch die zukünftigen.
Glaub's mir, alle, die mit diesem Thema zu tun haben, richten sich danach. Wenn es ein Beispiel sein soll:
Hier der GB 2013 von Siemens mit dem dazugehörigen Konzernabschluss, S. 274
http://www.siemens.com/annual/13/de/download/..."Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert."
Der von BMW, S. 98:
"Nach IFRS 3 sind sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode (Acquisition Method) zu bilanzieren..."
Ich könnte Dir noch haufenweise andere raussuchen.