Schäfer, Wirtschaftswörterbuch E-D: public company - Publikumsgesellschaft
Publikumsgesellschaft:
"Eine Publikumsgesellschaft ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Gesellschaft, deren Gesellschaftsanteile breit gestreut sind. Es handelt sich daher nicht um eine juristische Kategorie, sondern um eine faktische Beschreibung des Mitgliederkreises, der in diesem Fall atomisiert ist. Die Publikumsgesellschaft grenzt sich hier von der Familiengesellschaft ab, deren Anteilsrechte in einem engen familiären Rahmen gehalten werden.
Im bundesdeutschen juristischen Sprachgebrauch versteht man unter einer Publikumsgesellschaft primär jede Gesellschaft, unabhängig von ihrer rechtlichen Ausgestaltung, deren Beteiligungsrechte breit gestreut sind. Die deutsche Rechtsprechung scheint den Begriff der Publikumsgesellschaft bisweilen für Personengesellschaften zu verwenden, die aufgrund der breiten Streuung der Beteiligungsrechte kapitalgesellschaftliche Züge aufweisen. Es handelt sich dabei aber um eine rechtstatsächliche und keine rechtliche Kategorie: Kriterium ist nicht die Rechtsform der Gesellschaft, sondern die Verteilung der Mitgliedschaftsrechte unter eine Vielzahl von nicht miteinander besonders verbundenen Personen, die jeweils kleine Gesellschaftsanteile halten."
http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalgesellsch..."A
public, publicly traded, or publicly held company is a corporation whose ownership is dispersed among the general public in many shares of stock which are freely traded on a stock exchange or in over the counter markets. In some jurisdictions, public companies over a certain size must be listed on an exchange."
(en.Wikipedia)