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    être passible d'une amende - eine Geldstrafe verwirken

    Entrée erronée

    être passible d'une amende dr. - eine Geldstrafe verwirken

    Correction

    être passible d'une amende

    dr. -

    mit einer Geldstrafe rechnen müssen


    passible de

    -

    zu bestrafen mit


    Exemples/ définitions avec sources
    verwirken
    durch eigene Schuld einbüßen, sich verscherzen

    passible de
    a)Qui encourt (une peine, un châtiment); qui entraîne (une peine, un châtiment). Passible d'une amende, de la peine de mort, de poursuites judiciaires.


    Commentaire
    Siehe Wörterbuch: "eine Geldstrafe verwirken"

    être passible d'une amende - eine Geldstrafe verwirken
    ist Unsinn (man kann das Leben, jmdes Vertrauen, .... - kurz: etwas Positives - verwirken, nicht eine Geldstrafe!)


    Auteur JosephineB (455714) 17 jan 16, 11:18
    Commentaire
    Unterstützt

    (man kann das Leben, jmdes Vertrauen, .... - kurz: etwas Positives - verwirken, nicht eine Geldstrafe!)

    Richtig!
    #1AuteurKlaus S. (344524) 17 jan 16, 11:38
    Commentaire
    Doucet/Fleck (auf Papier, 4. Aufl., 1988, C.H.Beck), haben :

    passible adj : être - d'une amende durch eine Geldstrafe geahndet werden; être - d'un emprisonnement mit Gefängnisstrafe bedroht sein
    #2Auteurno me bré (700807) 17 jan 16, 12:56
    Commentaire
    stimme Nomebré (bzw. Doucet / Fleck) zu: "durch eine Geldstrafe geahndet werden" ist die richtige Ebene.
    (JosephineB hat natürlich recht: der bestehend Eintrag ist Unfug und m.E.sogar unverständlich.)
    #3Auteuragi-ari (895343) 17 jan 16, 14:16
    Commentaire
    Siehe auch: Daneben verwirkt XXX eine an YYY zu zahlende ... - #3

    und
    Der Begriff Verwirkung im deutschen Recht wird im Zusammenhang des § 339 BGB ("Verwirkung der Vertragsstrafe") in folgender Weise verwendet.
    Nach § 339 BGB ist eine Strafe, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall verspricht, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise (vereinbarter ) Weise erfüllt, verwirkt, wenn der Schuldner mit seiner Leistung in Verzug kommt. Mit "Verwirkung" ist gemeint, dass der Anspruch auf die Strafe entsteht.
    ENTSTEHT!!!
    #4AuteurE.W.B. (883771) 17 jan 16, 14:58
    Contexte/ Exemples
    Il avait voulu sortir une fillette afghane de la "jungle" de Calais. Le bénévole britannique Rob Lawrie a été condamné, jeudi 14 janvier, à Boulogne-sur-Mer (Pas-de-Calais), à 1 000 euros d'amende avec sursis pour "mise en danger de la vie d'autrui". Soutenu par plus de 150 000 internautes, l'homme de 49 ans était passible d'une peine maximale de cinq ans d'emprisonnement.

    zu #4
    Von der Verwirkung eines Rechtes im oben beschriebenen Sinn strikt zu unterscheiden ist der in der alltäglichen Rechtssprache nur noch relativ selten verwendete Begriff der Verwirkung einer Strafe. Eine Strafe oder sonstige Sanktion ist „verwirkt“, wenn die Voraussetzungen für ihre Verhängung oder Vollstreckung eingetreten sind. In diesem Sinne hat der Täter die Ahndungsfolge „verwirkt“, sobald er den straf- oder bußbewehrten Tatbestand verwirklicht, also etwa eine strafbare Handlung begeht.
    ► Also: wenn, dann mit [veraltend/ veraltet]

    Außerdem ist "verwirken einer Strafe" Amtsdeutsch bzw. Bürokratensprech der unschönen Sorte. Man würde normalerweise vom "Eintreten der Strafe" sprechen.





    Commentaire
    stimme Nomebré (bzw. Doucet / Fleck) zu: "durch eine Geldstrafe geahndet werden" ist die richtige Ebene.

    ► "durch eine Geldstrafe geahndet werden" steht schon im Dico (neben "eine Geldstrafe verwirken"). Siehe meinen Link im OP ...

    Aber, jemand der "passible de ....." ist, bekommt diese Strafe nicht immer, das kommt auf das gerichtliche Urteil an. (s.o.)

    Daher meine zusätzlichen Vorschläge.


    #5AuteurJosephineB (455714) 17 jan 16, 15:19
    Commentaire
    Unschön oder nicht, poetisch oder literarisch, veraltend, selten oder sonstwas, entscheidend ist die juristische Bedeutung von "eine Strafe verwirken" im Sinne des BGBs, siehe # 4
    #6AuteurE.W.B. (883771) 17 jan 16, 15:41
    Commentaire
    An Edith bist dir sicher vorbeigegangen:
    ► Also: wenn, dann mit [veraltend/ veraltet]
    #7AuteurJosephineB (455714) 17 jan 16, 15:43
    Commentaire
    Der Eintrag ist völlig in Ordnung.

    être passible d'une peine = eine Strafe verwirkt haben
    encourir une peine = eine Strafe verwirken
    Auch: Quenmer/Neumann, Dictionnaire juridique FR-DE


    #8Auteurhannabi (554425) 17 jan 16, 19:24
    Commentaire
    #9Auteurno me bré (700807) 17 jan 16, 19:31
    Commentaire
    # 8 : diese Verwendung von "verwirken" ist mir komplett neu.
    m.E. kann man das Wort außerhalb von jurist. Fachtexten nicht so verwenden (auch nicht z.B. in Zeitungstexten); mir geht es wie Josko in Siehe auch: Daneben verwirkt XXX eine an YYY zu zahlende ... - #2
    #10Auteuragi-ari (895343) 18 jan 16, 11:31
    Propositions

    être passible d'une amende [dr.]

    -

    eine Geldstrafe verwirken [Jur. Fachsprache]

    vieilli

    Contexte/ Exemples
    Neues französisch-deutsches und deutsch-französisches Wörterbuch 1838


    Commentaire
    m.E. kann man das Wort außerhalb von jurist. Fachtexten nicht so verwenden (auch nicht z.B. in Zeitungstexten
    +1

    ► Deshalb muss der Ausdruck als solcher gekennzeichnet werden.

    #11AuteurJosephineB (455714) 18 jan 16, 14:33
    Commentaire
    "veraltend" stimmt nicht.
    Ist gängige Fachsprache.
    #12Auteurhannabi (554425) 18 jan 16, 14:35
    Propositions

    être passible d'une peine

    dr. -

    einer Strafandrohung unterstehen (Recht)



    Contexte/ Exemples
    ► Modere Version:
    être passible d'une peine - einer Strafandrohung unterstehen

    Von der Verwirkung eines Rechtes im oben beschriebenen Sinn strikt zu unterscheiden ist der in der alltäglichen Rechtssprache nur noch relativ selten verwendete Begriff der Verwirkung einer Strafe.
    Commentaire

    @ hannabi
    Dann weißt du's besser als Wiki und iate?
    #13AuteurJosephineB (455714) 18 jan 16, 14:59
    Commentaire
    Das sehe ich wie Hannabi in # 12. Manche Gesetzestexte sind - obwohl oft novelliert - teilweise noch in der Sprache ihrer Entstehung abgefasst.

    Der Wortlaut von § 339 BGB: Verwirkung der Vertragsstrafe, spricht jedenfalls dafür.

    Was sollte man auch großartig ändern, wenn es schon weit über 100 Jahre funktioniert.
    #14Auteuroopsy (491382) 18 jan 16, 15:53
    Commentaire
    ich stimme JosephineBs Argumentation zu (dem Sinn nach, nicht in der Wortwahl ;-) :
    es gibt hier einen Unterschied zu Fachvokabular, das man bei gegebenem Kontext auch in Zeitungen usw. antreffen kann und das für ein allgemein gebildetes oder interessiertes Publikum verständlich ist. Hier würde man z.B. "jur." anmerken.
    Aber "eine Strafe verwirken" kann m.E. ausschließlich in Fachtexten vorkommen, nicht z.B. in Zeitungen (auch nicht bei gegebenem Kontext), und es ist für normale Muttersprachler seltsam, falsch oder gar mißverständlich.
    Daher wäre es m.E. gut, "veraltend" o.ä. hinzuzusetzen, um dies klarzumachen (um anzudeuten: Vorsicht, dies Wort nicht ohne Weiteres verwenden).
    #15Auteuragi-ari (895343) 20 jan 16, 18:52
     
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