"widerleglich" ist ein Wort aus der Rechtssprache. Als solches ist es weder veraltet noch obsolet, sondern fachsprachlich.
Beispiele aus dem "Handbuch der Rechtsförmlichkeit"
Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, 2008:
"Das Wort „gelten“ wird in Rechtsvorschriften ebenfalls in verschiedenen Bedeutungen benutzt. Es kann sich dabei um eine gesetzliche Fiktion, um eine unwiderlegliche oder widerlegliche Vermutung oder um eine Verweisung handeln. Deshalb muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass Wortwahl und Regelung eindeutig sind. Oft bringt eine alternative Formulierung mehr Klarheit."
"Die Rechtsvorschrift kann selbst diejenigen technischen Regeln bezeichnen, bei deren Einhaltung widerleglich vermutet wird, dass damit den Anforderungen der Generalklauseln entsprochen wird (sog. einstufige Vermutung)."
"Mit der Bekanntmachung der ermittelten Regeln und Erkenntnisse durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 21 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung entsteht für sie die widerlegliche Vermutung, dass es sich um allgemein anerkannte Regeln oder gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse im Sinne von § 8 Absatz 1 handelt."