Die Formulierung "nicht mehr zulässig" ist irreführend, denn die reformierte Rechtschreibung ist nur für den Schulbereich rechtlich verbindlich.
"Daneben gibt es – zumeist in Form verbindlicher Dienstanweisungen – interne Vorschriften in öffentlichen Einrichtungen, Behörden, Unternehmen und Verlagen, die ebenfalls die Anwendung der reformierten Regeln festlegen (vielfach in Form einer sogenannten Hausorthographie, d. h. mit Abweichungen von den offiziellen Regeln). Eine über den schulischen Rahmen hinausgehende rechtliche Verbindlichkeit existierte vor der Reform nicht und wurde mit der Reform auch nicht eingeführt, wie nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen erklärte."
Es kann also jede Hausorthographie Wörter enthalten, die für den Schulbereich als veraltet erklärt wurden. Jede Privatperson, jede Firma, jeder Schriftsteller kann nach Belieben schreiben, wie er/sie will, und ist nicht gezwungen, sich an die amtlichen Regeln zu halten. Nicht wenige Schriftsteller haben die sog. Reform gar nicht zur Kenntniss genommen und bis in jüngste Zeit ihre Bücher in der traditionellen Rechtschreibung geschrieben. Das kann ihnen niemand verbieten.