Die Anrede "Exzellenz" ist keineswegs veraltet.
"Nach deutscher Konvention und dem Protokoll sind Exzellenzen (Anrede + Anschrift: Seine Exzellenz (Abk. S.E.) der Botschafter …)
die Staatsoberhäupter fremder Staaten (sofern keine Monarchen)
die Regierungschefs fremder Staaten, nicht aber der Teilstaaten
die Mitglieder fremder Regierungen im Range eines Ministers
die ausländischen Botschafter im Range eines Ministers, im Empfängerland
der Apostolische Nuntius
evangelische Bischöfe (in Deutschland unüblich)
katholische Bischöfe, Erzbischöfe, sowie geistliche Würdenträger gleichen Ranges (außer denen, die Kardinalswürde besitzen) (Bsp. Seine Exzellenz der hochwürdigste Herr (Erz-)Bischof …)
orthodoxe Titular- und Vikariatsbischöfe
Persönlichkeiten, mit dem Rang Großkreuz / Großkomtur eines Ritterordens."