§ 55
Substantive schreibt man groß. (...)
Die Großschreibung gilt auch (...)
(2) für Substantive – auch Initialwörter (...) und Einzelbuchstaben, sofern sie nicht als Kleinbuchstaben zitiert sind – als Teile von Zusammensetzungen mit Bindestrich, zum Beispiel:
die Natrium-Chlor-Verbindung, der 400-Meter-Lauf, zum Aus-der-Haut-Fahren (...)
pH-Wert-neutral, Napoleon-freundlich, S-Kurven-reich, Formel-1-tauglich
UV-empfindlich, T-förmig (in der Form eines großen T), S-förmig oder s-förmig (in der Form eines großen S bzw. eines kleinen s), x-beliebig