https://de.wikipedia.org/wiki/Kabotage
Kabotage ist das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen (bzw. das Recht, dies zu tun).[1]
Begriffsherkunft
Der Begriff kommt ursprünglich aus der Seefahrt und bedeutet Küstenschifffahrt (italienisch: cabotaggio), also die Fahrt von Kap zu Kap oder der zwischen den verschiedenen Häfen der Region. Das Wort stammt wahrscheinlich aus dem Französischen[2], von caboter, also entlang der Küste von Hafen zu Hafen fahren, das sich auf die Navigation bezieht, die zwischen Zielhäfen gemacht wird.
Ursprünglich bedeutet Kabotage einfach „Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes“.[3] Heute werden unter einer Kabotage speziell „Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes, die von ausländischen Verkehrsunternehmen erbracht werden“, verstanden. ...
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Kabotage
Die Bezeichnung Kabotage beschreibt den Transport von Waren durch ein ausländisches Transportunternehmen. Das Transportunternehmen hat Örtlich gesehen weder Bezug zum Ausgangspunkt noch zum Zielpunkt. Der im Ausland begonnene Transport beginnt und endet somit nicht im Heimatland. Die Transportdienstleistungen umfassen Personentransporte bzw. Gütertransporte im Landverkehr, Luftverkehr und Seeverkehr. ...
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Was versteht man unter Kabotageverkehr?
Unter Kabotageverkehr in der EU versteht man einen Binnenverkehr, der von einem im EU-Ausland ansässigen Frachtführer in einem anderen EU-Staat durchgeführt wird.
Beispiel:
Ein in Frankreich ansässiges Transportunternehmen führt eine Beförderung von München nach Köln durch.
... Die Kabotage ist in einem anderen Land als dem Niederlassungsstaat des Unternehmens (=Aufnahmemitgliedsstaat) allerdings nur "zeitweilig" erlaubt. ...
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Kabotage
1. Allgemein
Beförderungen innerhalb eines Staates sind nationalen Verkehsunternehmen vorbehalten. Durch bilaterale und übernationale Vereinbarungen und im Rahmen der Globalisierung verliert diese Regelung an Bedeutung. So dürfen z.B. Verkehrsunternehmen des Straßengüterverkehrs und der Binnenschifffahrt der EU-Mitgliedsstaaten auch nationalen Verkehr in anderen Mitgliedsstaaten durchführen. .. 2. Seeverkehrsrecht
1. Seerechtliche Unterscheidungen als Grundlage für das Recht der einzelnen Staaten, die Küstenschifffahrt der eigenen Flagge vorzubehalten.
...3. Internationales Luftverkehrsrecht
Recht eines Staates zur Genehmigung der Beförderung von Flugpassagieren und Fracht durch Flugzeuge innerhalb des eigenen Staatsgebiets. ...