Verstehe ich das richtig, dass ihr alle einmütig der Meinung seid, es müsse am Beginn des Satzes "Dem Auftragnehmer" statt "Dem Auftraggeber" heißen? Das ist doch offensichtlich ein Vertragstext, da sollte man doch davon ausgehen können, dass er oft genug geprüft wurde, um keinen derart offensichtlichen, schwerwiegenden und die Vertragsbedingungen relevant beeinflussenden Fehler zu enthalten. Und warum soll der Auftragnehmer Geld bekommen für Anlagenteile, die vorab vom Auftraggeber direkt an Dritte verkauft und von diesen abgebaut werden? Damit hat doch der Auftragnehmer gar nichts zu tun.
Ich verstehe den Satz so:
Der Auftraggeber ist Eigentümer einer Industrieanlage, die abgebaut werden soll.
Der Auftragnehmer ist eine Firma, die diese Arbeit ausführt. Der Auftrag umfasst nur die Abbauarbeiten.
Beim Abbau fallen verwertbare Teile und Materialien an. Diese gehören dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer kann aber Teile der Anlage an Dritte "verkaufen", die sich dann um den Abbau kümmern und die Wertstoffe abtransportieren. Für die so verloren gegangenen Werte werden dem Auftraggeber pauschal 67 € pro Tonne gutgeschrieben.
Klar, so richtig überzeugend ist das auch nicht, insbesondere das Wort "verkaufen" stört mich in dem Zusammenhang, denn man kann ja nur verkaufen, was einem gehört. Aber die Interpretation aus #1 überzeugt mich noch weniger.