Vorschlag nicht unterstützt.
Geschmacksmuster kann evtl. als veraltet gekennzeichnet werden, aber das Wort wird für viele Urteile/Aufsätze/Bücher usw. noch benötigt.
Noch 2017 erschien z.B. das Buch
Alexander Bulling, Angelika Langöhrig, Tillmann Hellwig: Geschmacksmuster. Designschutz in Deutschland und Europa mit USA, Japan, China und Korea. 4. Auflage. Heymanns, Köln 2017,
Der Bundesgerichtshof hat noch am 20. April 2021 ein Urteil mit Bezug auf ein Geschmacksmuster erlassen:
Urteil des X. Zivilsenats vom 20.4.2021 - X ZR 40/19 - (bundesgerichtshof.de)
Außerdem:
Europarechtlich ist die Bezeichnung Geschmacksmuster immer noch zutreffend, vgl. §§ 62 ff. DesignG.
Design (Schutzrecht) – Wikipedia
Dazu:
§ 62
Weiterleitung der Anmeldung
Werden beim Deutschen Patent- und Markenamt Anmeldungen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern nach Artikel 35 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. EG 2002 Nr. L 3 S. 1) eingereicht, so vermerkt das Deutsche Patent- und Markenamt auf der Anmeldung den Tag des Eingangs und leitet die Anmeldung ohne Prüfung unverzüglich an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) weiter
Zu #2: Wer ist hier der Troll? Du musst doch nicht gleich mit der Keule zuschlagen, zumal Deine Fachgebiete sind:
philology, linguistics, grammar, educational, culinary, gastronomy, oenology,
und nicht an erster Stelle Jura.
Man darf ja jederzeit außerhalb seines Fachgebiets Vorschläge machen, muss aber nicht gleich die Unhöflichkeit grundlos auf die Spitze treiben.