Ich muss ehrlich gestehen, dass ich den Überblick im Solvabilitäts-Chaos verloren habe... :-)
Meint Ihr, man könnte irgendwie zusammenfassend Vorschläge machen, auf die sich alle "einigen", auch damit die LEOs praktisch etwas damit anfangen können?
Ich wollte mit meinem allerersten, von charlie in Frage gestellten - und vielleicht auch wirklich missverständlichen - Post eigentlich vor allem sagen, dass "Eigenkapitalnaforderungen" i.S. der 8%-Unterlegung bei Krediten m. E. mit "capital requirements" und nicht mit "solvency requirements" o. Ä. zu übersetzen ist. Dabei ist m.E. für die Übersetzung des Begriffes unerheblich, ob Basel II schon in Kraft ist oder nicht...
Hier der Satz aus dem erstgenannten Bundesbank-Text dazu:
http://www.bundesbank.de/bank/bank_basel.en.phpSäule 1: Mindestkapitalanforderungen
Die Einhaltung der *Eigenkapitalanforderungen* nach Basel II (ab Ende 2006) wird wie bisher anhand des so genannten Kapitalkoeffizienten gemessen, der mindestens 8% betragen muss.
Pillar 1: Minimum capital requirements
Compliance with the *capital requirements* under Basel II (from end-2006) will be gauged as now by the so-called capital coefficient, which must amount to at least 8%.
Wärest Du mit dieser Übersetzung einverstanden, charlie?
Bei den Solvabilitäts-Fragen klinke ich mich aus, zumal ich von Versicherungen gar keine Ahnung habe ... :-)